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Haben MA in Elternzeit eine Holschuld hinsichtlich der BR-Wahltermine

A
Annelie1234
Jul 2020 bearbeitet

Hallo,

unser Unternehmen ist dabei einen BR zu gründen, was mir bereits bekannt ist.

Leider habe ich sieben durch Zufall erfahren, dass in zwei Tagen die Wahl stattfindet.

Der Termin dafür wurde im Intranet veröffentlicht, dazu habe ich derzeit keinen Zugriff da ich in Elternzeit bin.

Auf Nachfrage beim Wahlvorstand wurde mir mitgeteilt, dass Dauerkranke und MA in Elternzeit usw. eine Holschuld hi sichtlich aller Informationen haben, sodass es mein Verschulden ist.

Ist diese Aussage richtig? Ich habe in Erinnerung dass der Wahlvorstand sicherstellen muss dass alle Mitarbeiter die Informationen über den Termin, Ablauf etc. erhalten, bspw. postalisch.

Welche Aussage hat denn nun korrekt?

Vielen Dank im Voraus Annelie

79201

Community-Antworten (1)

C
celestro

28.07.2020 um 01:48 Uhr

hat sich der WV nicht vernünftig schulen lassen?

"Arbeitnehmern, die nicht im Betriebsgebäude tätig sind (Außendienstmitarbeiter, Mitarbeiterinnen im Mutterschaftsurlaub u.v.m.), ist das Wahlausschreiben per Post oder E-Mail zuzusenden.

https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsratswahl/Das-Wahlausschreiben"

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