Mutationsformular was ist das eigentlich - Hinsichtlich der Gründung eines BR frage ich mich ob ich als ständige wahlberechtigte Person in diesem Unternehmen arbeite?
Mal ne blöde Frage. Seit meiner Einstellung als (eigentlich) stud. Aushilfe ist mein Arbeitsverhältnis durch ein sog. "Mutationsformular" festgehalten. So zumindest die Überschrift. Darin ist mein Name und mein Gehalt pro Stunde ausgewiesen und sonst gar nichts. Hinsichtlich der Gründung eines BR frage ich mich ob ich als ständige wahlberechtigte Person in diesem Unternehmen arbeite. Im Zweifel bin ich unbefristet eingestellt, denn eine Befristung ist nicht ersichtlich, oder? Und ich arbeite bereits über ein Jahr dort und das regelmäßig bis zu 20 Stunden pro Woche. Was ist überhaupt ein Mutationsformular? Müsste mein Arbeitgeber mir nicht längst ein vernünftigen Arbeitsvertrag ausstellen?
vielen Dank im Voraus liebe Kundige!!
Community-Antworten (6)
15.12.2008 um 18:46 Uhr
@realdudemeister
auf einem Mutationsformular werden persönliche Daten und die Veränderung von persönlichen Daten festgehalten, so sagt das Internet, wenn man dieses Wort in eine Suchmaschine eingibt, einige Seiten ansieht und daraus ein paar Schlüsse zieht.
;-))
15.12.2008 um 18:58 Uhr
@realdudemeister, nicoline, und findet man im Normalfall nur in der Schweiz....
15.12.2008 um 19:03 Uhr
. . . oder man hat an Dir genetische Veränderungen vorgenommen ;-) Nee, im Ernst - ist von dem lateinischen Begriff mutatio = Veränderung / Wechsel abgeleitet. Ich könnte mir das vorstellen, dass man in so nem Formular festhält, wenn sich z.B. die Eingruppierung oder die vereinarten Wochenstunden verändern. Deinem Arbeitgeber würde ich anstatt einem Lateinlexikon jedoch mal lieber den § 2 NachwG empfehlen - spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Begginn des Arbeitsverhältnisses hat er nämlich die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, sprich einen Arbeitsvertrag auszuhändigen . . .
15.12.2008 um 19:09 Uhr
wer hats erfunden?
das ist m.E. so etwas wie ein mündlicher vertrag da ein schriftlicher AV etwas mehr auffahren muß. ergo hast du nach mindestens einem monat beschäftigung nach § 5 BetrVG anspruch auf einen schriftlichen arbeitsvertrag. in diesem müssen art der tätigkeit, entgelt, arbeitsort, a.-zeit, urlaubsdauer, kündigungsfristen niedergeschrieben sein. unterzeichnet von ihm und dir auszuhändigen. er kann hier auch zur erleichterung auf gesetze, TV etc. verweisen. schau dir hier mal den § 2 Abs.1 S.4 Nachweisgesetz an...
und ja, du bist wahlberechtigt. du besitzt das aktive sowie das passive wahlrecht!
gruß vom packer
15.12.2008 um 19:30 Uhr
Da ein "Mutationsformular" in unserem Ländle völlig unüblich ist, sollte man vielleicht einmal die Frage stellen, in welchem Land denn dieser BR gewählt werden soll ...
Nicht, dass es sich etwa um einen dieser berühmt berüchtigten Grenzgänger handelt; in Deutschland wohnen/studieren und in der Schweiz arbeiten.
15.12.2008 um 20:15 Uhr
Danke an Alle!!! Echt Leute, Ihr seid super, jede Frage, die ich hier gestellt habe wurde innerhalb kürzester Zeit mehrfach beantwortet, großes Lob!!
Also der BR soll schon hier gewählt werden, die Firma kommt aber aber ursprünglich aus den Niederlanden. Dort gibt es wohl schon (angeblich) einen BR und auch auch einen GBR holländischen Zuschnitts, aber hier kriegt man davon nichts mit und mein Prof meinte auch, dass in Deutschland der nicht-deutsche GBR auch nicht für die Einleitung der Wahl des BR zuständig sei. D.h. für mich, alles von Null starten und ganz viele Fragen haben, aber auf Euch hier scheint verlass.
Mit lieben Grüßen, Euer realdudemeister!
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