Erstellt am 10.04.2006 um 00:19 Uhr von Heini
Ob und was die Kollegen abstimmen ist unerheblich. Zum Ende seiner Amtszeit hat der BR rechtzeitig den Wahlvorstand für die anstehende BR Wahl einzusetzen. Der Wahlvorstand hat dann die Aufgabe die BR Wahl durchzuführen. Die Arbeitnehmer die keinen BR wollen brauchen ja nicht an der Wahl teilnehmen.
Erstellt am 10.04.2006 um 08:36 Uhr von Benno_BRB
He Ey!
Was soll das?
Diese Vorgehensweise ist Wahlbehinderung und somit strafbar! Überleg Dir mal was Du da tust und ob das lustig ist im Führungszeugnis auf Lebenszeit als Vorbestrafter zu gelten!
Gesetze lesen und verstehen!!!!!
tststs. *kopfschüttel*
Benno
Erstellt am 10.04.2006 um 08:54 Uhr von viktor
Ich sehe das wie Benno - Wahlbehinderung - . Was Ihr braucht ist Standfestigkeit. Zweifelsohne ist der Psychoterror das eigentliche Problem.
Ansonsten - Wahl durchziehen
Erstellt am 10.04.2006 um 10:03 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Ulla, wer hat denn diese Liste initiert?
Sind die dort Unterschreibenden alle wählbaren Angestellten?
Wenn es - wie in Deinem Fall - bereits einen BR gibt dann hat dieser auch nach dem BetrVG zu handeln und dazu sagt § 16 sehr deutlich, wie dies zu geschehen hat!
Wenn es noch keinen gäbe, dann reichten drei wahlberechtigte Arbeitnehmer aus, um einen Antrag auf Einsetzung eines WV beim zuständigen Arbeitsgericht zu stellen!
Und ansonsten bleibe ich bei meinem obigen Artikel und würde ihn eher noch drastischer ausdrücken wollen!!!!!!!
Benno
Erstellt am 10.04.2006 um 10:14 Uhr von df7fr
Sehr gut Benno,
das ist die tiefe Finsternis in Deutschland. Keiner macht sich die Mühe und liest die "Bibel".
Erinnert Euch alle, was ihr in der Schule über frühkapitalistisches Industriezeitalter gelernt habt.
Wählt eure Betriebsräte!
Erstellt am 10.04.2006 um 13:00 Uhr von Benno_BRB
Danke df7fr!
Man muss ja nicht gleich die Bibel lesen.
Es gibt da doch auch schon Literatur, die uns mehr Wissen zugänglich macht als das Buch der Bücher. Lesen aber trotzdem nicht mehr Leute!
( :-))
Benno