Erstellt am 28.02.2006 um 16:53 Uhr von w-j-l
Der Minderheitenschutz für Arbeiter (bzw. die Unterscheidung zw. Arbeitern und Angestellten) ist 2001 abgeschaft worden. Soweit ja.
Dafür wurde der geschlechterspezifische Minderheitenschutz eingeführt.
Bitte nix verwexeln!
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 01.03.2006 um 10:26 Uhr von Frank B.
Nur als Ergänzung, bitte mal den §15 BetrVG aufschlagen und nachlesen, darin steht alles zum Minderheitenschutz.