Stellvertretenden BRV aus der Minderheit wählen?
Unser Betriebsrat ist gewählt, BRV und Stellvertreter ebenso, beide stammen aus der Produktion.(ANgestellte in der Minderheit im Betrieb) Jetzt tauchen immer wieder die Behauptungen auf, dass die Angestellten ein Anrecht auf den Stellvertreter haben. Habe in Erinnerung, dass dies irgendwann abgeschafft wurde.Hat jemand evtl. Angaben dazu, ob es so ist und wo es steht? Danke.
Community-Antworten (3)
07.04.2010 um 15:01 Uhr
Der Unterschied zwischen AN und Angestellte existiert nicht mehr. Man spricht eigentlich nur noch von AN in einem Betrieb. Nachzulesen im Bertr. VG aber leider kann ich dir explizit momentan nicht den richtigen § dafür angeben.
07.04.2010 um 15:42 Uhr
§ 6 Betrieb.VG aber ist auch in § 5 erklärt
07.04.2010 um 15:52 Uhr
Danke und somit bin auch ich wieder schlauer :)))
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