höchstsitze des geschlechtes in der minderheit bei der betriebsratswahl
Hallo. kurze frage zur betriebsratswahl. bei einem betriebsrat mit 5 mitgliedern und 1 mindestsitz des geschlechtes in der minderheit, wieviel sitze darf das geschlecht in der minderheit höchstens erhalten. gibt es da eine höchstgrenze, oder könnte der betriebsrat auch nur aus dem geschlecht der minderheit bestehen??
Danke im vorraus für die antworten.
Community-Antworten (1)
23.04.2014 um 19:42 Uhr
So ist es - bis zu 5 BRs können bei Euch aus dem Minderheitengeschlecht bestehen. Keine Höchstgrenze.
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