Nachrücker im Betriebsrat während der Elternzeit
Ist es möglich als Nachrücker im Betriebsrat eingeladen zu werden, obwohl man in der Elternzeit ist und keine Lohnzahlungen erhält? Bekommt man dann, wenn man im Betriebsrat tätig wird, als Lohnfortzahlung den vor der Elternzeit erhaltenenden Lohn oder den Lohn zum Zeitpunkt des Nachrückens also gar nichts, da man ja in Elternzeit?
Community-Antworten (1)
07.06.2006 um 23:42 Uhr
Lohn wohl nicht, aber Fahrgeld!
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