Bezahlte Betriebsratsarbeit während der Elternzeit
Ich gehe als Mitglied eines 7-köpfigen Betriebsrates im Oktober für 1 Jahr in Elternzeit. Es gibt keine Nachrücker mehr in dem Gremium. Nach meinen bisherigen Recherchen ruht während dieser Zeit mein Beschäftigungsverhältnis und die Anwesenheitspflicht im Betriebsrat, da ich nach Fitting (BAG-Urteil vom 25.05.05 zu § 25 BetrVG) zeitweilig verhindert bin. Der Betriebsrat muss sich also nicht auflösen, weil ich weiterhin Mitglied des Gremiums bleibe. Keine Antwort habe ich jedoch auf die Frage gefunden, wie es aussieht, wenn ich während der Elternzeit zeitweise an BR-Sitzungen oder -Schulungen teilnehme? Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir diese Zeiten dann als Arbeitszeit zu vergüten - zum Beispiel in Form von Entgelt oder Zeitgutschrift nach der Elternzeit? Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich bitte Euch um Angabe der Rechtsquelle - z.B. BAG-Urteil! Bisher habe ich lediglich eine Aussage zu der Übernahmeverpflichtung von Fahrtkosten gefunden.
Community-Antworten (7)
15.08.2008 um 00:33 Uhr
@eric-son, Du kannst doch während der Elternzeit Teilzeit beantragen und somit könntest Du diese Zeit mit BR-Arbeit auslasten. (§ 15 Abs. 4 BEEG).
15.08.2008 um 09:04 Uhr
@ridgeback erst beantrage ich Elternzeit und dann während der Elternzit Teilzeit??? Ist das nicht widersprüchlich? Ich gehe ja in Elternzeit um mich um mein Kind zu kümmern und arbeite dann Teilzeit. Da mache ich doch gleich TZ. Ich würde die Elternzeit geniesen. Der BR ist immer noch Beschlussfähig so dass eric-son nicht unbedingt anwesend sein muss. Man sollte sich schon entscheiden ob TZ oder EZ!!
15.08.2008 um 10:12 Uhr
@mainpower, die Elternzeit muss ja nicht zwingend so gestaltet sein, dass der Arbeitnehmer gar nicht arbeitet. Die Entscheidung liegt bei jedem selbst.
15.08.2008 um 10:35 Uhr
@ridgeback ist ja richtig was Du da sagst. Es war nur meine Meinung dazu.
16.08.2008 um 00:05 Uhr
"Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir diese Zeiten dann als Arbeitszeit zu vergüten - zum Beispiel in Form von Entgelt oder Zeitgutschrift nach der Elternzeit?"
Nein! Du kannst nur einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung geltend machen (günstigste Anreise) und damit hat es sich.
16.08.2008 um 00:14 Uhr
@eric-son, man könnte sich mit dem AG auch noch über die evtl. anfallenden Kosten für Kinderbetreuung unterhalten!
16.08.2008 um 00:42 Uhr
"man könnte sich mit dem AG auch noch über die evtl. anfallenden Kosten für Kinderbetreuung unterhalten!"
Wie kommst Du darauf, dass ein BRM in Elternzeit einen solchen Anspruch haben könnte?
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