Erstellt am 23.08.2019 um 09:19 Uhr von rtjum
naja wenn die Arbeitnehmerkammer, was auch immer das ist, das so sagt wird sie ihm das ja begründet haben und er kann Dir das dann auch begründen. Wenn in dem Anhang keine Nachteile für ihn drin sind, ich hoffe das hast Du geprüft, dann geh einfach zu ihm und frag ihn doch erstmal was los ist, und im übrigen würde ich hier nicht als Gehilfe des AG auftreten
Erstellt am 23.08.2019 um 09:35 Uhr von Thomas1964
Hallo , also meines Wissens, wenn es der Elterngeldstelle so gemeldet wurde, das muss genau Definiert sein wie der Kollege Arbeitet und wann, bekommt er dann seine Bezüge entsprechend gekürzt. somit muss er es Unterschreiben sonst ist der ganze Antrag auf Elternzeit nicht, von Amt Seite nicht gestellt. so war es bei meinem Fall.
Erstellt am 23.08.2019 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Ein Blick ins Gesetz (erspart viel Geschwätz):
BEEG § 15 Anspruch auf Elternzeit
(...)
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:
1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden,
4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
5. der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber
a) für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und
b) für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen
vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt.
Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb der in Satz 5 genannten Frist mit schriftlicher Begründung tun. Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit
1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder
2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags
schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 5 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht innerhalb der in Satz 5 genannten Fristen die gewünschte Verteilung schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. (...)"
Also ist in der Tat ein korrekter und vollständiger Antrag der rechtzeitig eingereicht und nicht abgelehnt wurde ausreichend. Es besteht also in der Tat keine Notwendigkeit irgendetwas darüber hinaus zu unterschreiben.
Als Arbeitgeber würde ich daher diese Vertragergänzung nehmen und sie wie folgt umformuliert an den Arbeitnehmer senden: "Sehr geehrter Herr C. Ompliziert, Ihrem Antrag auf Elternzeit haben wir wie folgt stattgegeben:
...
Mit freundlichen Grüßen Name,. Unterschrift, Firmenstempel, Siegel, Lippenabdruck der Chefsekretärin, notarielle Beurkundung und öffentlicher RSA Schlüssel.
Erstellt am 23.08.2019 um 10:08 Uhr von Ambrosia
Danke schon mal für die Antworten...
@rtjum: Öhm, wieso mache ich mich zum Gehilfen des AG, wenn ich lediglich sicher gehen will, dass für den AN wirklich alles korrekt ist? Und davon mal abgesehen ist auch die Sekretärin eine AN, und wenn diese um Hilfe bittet, warum sollte ich nicht versuchen ihr bei ihrem Anliegen zu helfen? ;)
@Thomas1694: Natürlich! *HandvordieStirnklatsch* Die Elterngeldstelle als Behörde wird schon zusehen, dass sie alles was benötigt wird anfordert, und dazu wird sicherlich ggf. auch die Anlage zum AV gehören, damit sicher gestellt werden kann, dass er tatsächlich Summe x verdient, etc. pp!
@Pjöööng: Gewohnt charmant wie immer! :)
Erstellt am 23.08.2019 um 10:47 Uhr von rtjum
@Amrosia du schreibst: Zitat "Wie können wir dem Kollegen klar machen, dass es erforderlich ist die Anlage zu unterschreiben? " Das hört sich für mich genau so an und nicht nach sicher gehen, dass alles korrekt ist. Wenn ich das falsch verstanden habe dann mach ich dich nicht zum Gehilfen ;-), angreifen will ich hier eh niemanden
Erstellt am 23.08.2019 um 11:17 Uhr von Ambrosia
@rtjum: okay, touché! ;O))))
Vielleicht hätte ich eher schreiben sollen 'dass es AUCH FÜR IHN erforderlich ist ...' Wie gesagt, es entstehen wirklich keine Nachteile für den Kollegen, und dient ja letztendlich auch seinem Schutz.
Seufz, aber ich glaube solche Kollegen hat jeder von uns. Also im Sinne von 'sich erst komplett verweigern und die Engelszungen ignorieren, und wenn dann Nachteile entstehen wieder rummaulen'.
#kannichjetztbitteendlichaufeineeinsameInselziehen. :)
Erstellt am 23.08.2019 um 13:00 Uhr von Kratzbürste
Mich würde wirklich interessieren, was die Arbeitnehmerkammer ist.
Erstellt am 23.08.2019 um 13:18 Uhr von Ambrosia
Hey Kratzbürste, hier im hohen Norden wo ein Sturm mit Windstärke 12 noch unter die Kategorie 'n büschen Wind' fällt, gibt es die Arbeitnehmerkammer die AN in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, in Rechtsfragen der Arbeitslosigkeit sowie bei Fragen des Insolvenz- und Steuerrechts informiert. Aber nicht nur das. Es werden z. B. auch Kurse angeboten etc. pp. :) Also für uns eine ziemlich tolle Sache. Hier einfach mal der Link:
https://www.arbeitnehmerkammer.de/
Wahrscheinlich heißt es von Bundesland zu Bundesland anders, oder sind wir tatsächlich
die einzigen die so eine Anlaufstelle haben?
Erstellt am 23.08.2019 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Zitat (Ambrosia):
"Seufz, aber ich glaube solche Kollegen hat jeder von uns."
Ja, und ich weiß diese Kollegen auch sehr zu schätzen, zeigen sie uns doch immer wieder wo wir uns schon lange irren.