Stützunterschriften des Bewerber/der Bewerberin
Wir wenden das vereinfachte einstufige Wahlverfahren an und sammeln derzeit die Wahlvorschläge mittels Formular 215 c : Einzelwahlvorschlag zur Betriebsratswahl.
Der vorgeschlagene Mitarbeitende muss hinter seinem Namen etc. eine Unterschrift als "Schriftliche Zustimmung des Bewerbers" abgeben.
Unten im Formular (hinter dem Feld mit den Stützunterschriften) steht der Hinweis: "Sie dürfen nur einen Kandidaten/eine Kandidatin unterstützen! Also nicht bei mehreren Kandidaten/Kandidatinnen unterschreiben. Die schriftliche Zustimmung eines Bewerbers/einer Bewerberin gilt auch als Stützunterschrift, sofern der/die Bewerber/in nicht einen anderen Wahlvorschlag unterstützt."
Heißt das:
- Wenn Kandidat A vorgeschlagen wird und die schriftliche Zustimmung als Bewerber gibt, dass er dann mit seiner Unterschrift auch gleichzeitig die Stützunterschrift für sich leistet und entsprechend bei keinem anderen Kandidaten eine Stützunterschrift leisten darf? Folgerichtig würde A dann (neben seiner eigenen) nur noch eine weiter Stützunterschrift für seinen gültigen Wahlvorschlag brauchen?
- Wenn Kandidat A vorgeschlagen wird und die schriftliche Zustimmung als Bewerber gibt, dass diese Unterschrift dann nicht als Stützunterschrift gilt, wenn A Kandidat B mit seiner Unterschrift unterstützt. A selbst bräuchte dann zwei Stützunterschriften anderer Mitarbeiter?
Community-Antworten (1)
20.01.2026 um 22:50 Uhr
Die Antworten lauten: JA und JA!
Schönen Gruß Cel
P.S. Euch ist hoffentlich klar, das Wahlvorschläge auch anders aussehen dürfen. In 215b können sich z.B. 3 Kandidaten eintragen und sich unten auch als Unterstützer eintragen. Dann brauchen sie keine anderen Unterschriften, außer Ihre eigenen.
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