Erstellt am 23.03.2006 um 19:10 Uhr von manni
hallo
bei einer persöhnlichkeitswahl:nur eine Liste ;braucht man keine Stützunterschriften!
bis dann manni
Erstellt am 23.03.2006 um 20:31 Uhr von Rolf
Hallo,
wenn nicht das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist (bis zu 50 MA oder bei bis zu 100 MA mit dem AG vereinbart) sind Stützunterschriften erforderlich, diese beziehen sich aber auf eine Liste nicht auf einzelen Kandidaten. Aus der Fragestellung ist mir nicht ganz klar welches Verfahren hier zugrunde zu legen ist.
Gruß
Rolf
Erstellt am 24.03.2006 um 12:41 Uhr von Barbara
Hallo
Es darf keine Zuordnung der Stützunterschriften für einzelne Kandidaten auf eine Liste geben.
Wer die Liste unterschrieben hat , hat seine Unterstützung allen Kandidaten auf der Liste gegeben.
Wenn ich Einen auf der Liste nicht unterstützen will , darf ich nicht unterschreiben auch wenn ich die Anderen gerne unterstützen würde.
Man nimmt 2 Blatt Papier.
Auf den Blatt 1 schreibt man alle Kandidaten auf ( bestimmte Datem müssen vorhanden sein, sehe Wahlordnung))
Auf Blatt 2 kommen alle Stützunterschriften ( auch mit vorgeschrieben Daten)
Beide Blätter zusammen heften(takern) .