Hallo zusammen,

wir sind ein Betrieb mit 120 Kollegen/-innen.
Für dir jetzt anstehende Betriebsratswahl wurde vom Wahlvorstand mit einer Wahlvorschlagsliste gearbeitet, also soll eine Persönlichkeitswahl stattfinden.
Nach Ende des Termins für Wahlvorschläge (31.03.2006) wurde danach vom Wahlvorstand die Liste mit den zu wählenden Kollegen/-innen veröffentlicht.
Leider hat der Wahlvorstand "übersehen", dass überhaupt gar keine Stützunterschriften für die einzelnen Kandidaten/-innen abgegeben/eingeholt wurden.
Nun ist mir dies heute, am 21.04.2006 aufgefallen, also nach einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste.
Meine Frage ist nun, ist diese Wahlvorschlagsliste nun ungültig (da zum Zustandekommen ja Stützunterschriften vorhanden sein müssen) oder ist es zulässig dass diese jetzt erst "nachgereicht" werden ? Oder muss eine neue Liste erstellt werden anhand von nun vorhandenen Stützunterschriften und die Zweiwochenfrist beginnt erneut ?
Ferner ist es dann, und natürlich nur falls die Wahlvorschlagsliste so nicht korrekt ist, möglich dass noch eine zweite Liste eingereicht wird und aus der Persönlichkeitswahl eine Listenwahl wird ?
Ich hoffe dass meine Ausführungen klar formuliert habe.

Hintergrund bei uns ist einfach der, dass zu befürchten ist dass die Betriebsratswahl bei uns von arbeitgeberfreundlichen Kollegen angefochten wird (falls denen das Ergebnis nicht so schmeckt) und falls möglich jetzt noch eine Liste von "denen" nachgereicht werden wird falls dies bei Fehlern mit der Stützunterschriften und der Wahlvorschlagsliste möglich wäre.
Kompliziert ?

Um dies zu vermeiden wäre ich über Antworten sehr erfreut und überaus dankbar.
Ein schönes Wochenende allen :)