Hallo,

ich habe drei Fragen (vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren)

1. Es werden 3 Stützunterschriften benötigt. In der Wahlvorschlagsliste werden drei Mitarbeiter vorgeschlagen und es befinden sich drei Stützunterschriften auf der Liste. Das müsste doch dann ausreichen, oder?

2. Wie sichert sich der Wahlvorstand ab, dass die vorgeschlagenen Mitarbeiter schon von Anfang an alle auf der Liste standen und einzelne nicht erst nachträglich hinzugefügt wurden?

3. Ein Unterstützer darf ja nur auf einer Wahlvorschlagsliste unterschreiben/unterstützen. Warum ist das eigentlich so? Es wäre ja vorstellbar, das die Bewerber einzeln unterwegs sind, also nur ein Bewerber auf der Liste steht. Wenn ein anderer Bewerber dann zeitverzögert mit einer eigenen Liste ankommt, dann hat der das Nachsehen. Das Gremium besteht i.d.R. ja auch aus mehreren Betriebsräten.

Würde mich über Antworten freuen