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Elternzeit erstmalig nach dem 3. Lebensjahr des Kindes möglich?

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Ramon23
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, wie haben folgenden Fall. Ein Mitarbeiter hat bislang keine Elternzeit genommen. Sein Sohn ist nun 3 Jahre und 2 Monate alt. Da die Ehefrau stark beruflich eingespannt sein wird, möchte er drei Monate Elternzeit nehmen. Kann er überhaupt noch Elternzeit anmelden (zwischen dem 3 und 8. Lebensjahr), wenn er in den ersten drei Lebensjahren überhaupt keine Elternzeit in Anspruch genommen hat? Kann der Vater überhaupt nach dem 3. Lebensjahr erstmals mit der Elternzeit starten?

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Community-Antworten (2)

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Muschelschubser

23.05.2022 um 11:34 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen geht das:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-dauer-der-elternzeit-berechnen--124832

Übrigens (Off Topic): Beantragung der Kindeserziehungszeiten bei der Rentenstelle nicht vergessen! Wichtig für Versichertenjahre und ggf. Riesterförderung.

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Ocrim

23.05.2022 um 12:36 Uhr

Hallo,

meines Wissens, kann der Kollege nur dann einen Anspruch auf Elternzeit geltend machen, wenn er VOR dem dritten Geburtstag des Kindes, den Antrag auf die Übertragung der restlichen Elternzeit beantragt hat.

1 Jahr Elternzeit verfällt, wenn diese nicht BIS zum dritten Geburtstag genommen wurde. Die verbleibenden zwei Jahre können nach dem dritten Geburtstag bis zum 8 Geburtstag genommen werden, wenn dies vor dem 3 Geburtstag beantragt wurde. Wenn nicht, ist alles weg!

Sorry, muss mich korrigieren... obiges galt für Geburten vor Juli 2015.

Aktuell verfällt weiterhin das erste Jahr nach dem 3 Geburtstag. Man muss jedoch für die Restzeit keine Beantragung zum Übertrag mehr machen. Hier reicht es einfach aus, 13 Wochen vorher den Antrag beim Arbeitgeber zu stellen.

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