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Betriebsratswahlen und Elternzeit

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Trixie747
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb finden zur Zeit Betriebsratswahlen statt, da ich mich aber wegen der Geburt meines Kindes in Elternzeit befinde habe ich erst mit dem Erhalt der Stimmliste hiervon erfahren. Ich habe jedoch selber Interesse an einer eigenen Bewerbung zum BR. Natürlich sind jetzt sämtliche Fristen zur Einreichung einer Vorschlagsliste verstrichen. Welche Möglichkeit habe ich noch eine Vorschlagsliste einzureichen? Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

7.242015

Community-Antworten (15)

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Mona-Lisa

10.01.2008 um 13:09 Uhr

@Trixie, dann ist der Zug für dich bei dieser BR-Wahl abgefahren.......
Die Fristen für Wahlvorschläge sind längst verstrichen und du hast keine Möglichkeit mehr, eine Vorschlagsliste einzureichen.

H
HF

10.01.2008 um 14:03 Uhr

Eine Möglichkeit hättest du noch, die Wahl anfechten weil du nicht berücksichtigt wurdest, denn auf der Liste, die ja vom AG gemacht werden muss wer alles wahlberechtigt ist, müsstest du ja draufstehen. Demzufolge hätte man die anschreiben müssen wegen Briefwahl.

Aber ich denke der Aufwand ist zu groß und evtl. auch ohne Erfolg, leider.

M
Mona-Lisa

10.01.2008 um 16:43 Uhr

@HF, der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, MA - die sich aus irgendwelchen Gründen nicht im Betrieb aufhalten - darauf aufmerksam zu machen, dass eine Betriebsratswahl stattfindet. Das Wahlausschreiben wurde innerbetrieblich veröffentlicht und damit ist dem Recht genüge getan. Es ist aber auch nicht schädlich, wenn er es macht! Was könnte denn Trixie anfechten? Sie hat die Wahlunterlagen zur Stimmabgabe erhalten (worüber man noch diskutieren könnte, ob der Wahlvorstand diese Wahlunterlagen unaufgefordert hätte zuschicken dürfen) also war sie auch in der Wählerliste aufgeführt.

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DocPille

10.01.2008 um 16:48 Uhr

@Mona-Lisa

Der Wahlvorstand legt doch fest welche Betriebsteile oder MA Briefwahl machen sollen ,oder nicht. Dann muss er doch die Wahlunterlagen verschicken.

M
Mona-Lisa

10.01.2008 um 17:28 Uhr

@Docpille, wir beide wissen nicht, ob so eine Regelung vom Wahlvorstand getroffen wurde, ist aber natürlich ohne weiteres möglich. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob alle MA, also auch die inaktiven mit einerm Wahlausschreiben benachrichtigt werden müssen.

K
Kölner

10.01.2008 um 19:08 Uhr

@DocPille Du hast sicherlich recht, dass der Wahlvorstand bei Versendung der Brief-Wahlunterlagen auch das Wahlausschreiben verschickt - dann ist es allerdings hinsichtlich einer Wahlbewerbung viel zu spät.

@Trixie747 Mal ganz ketzerisch: Warum hast Du offensichtlich keinen so ausreichenden Kontakt zum Betrieb seit Deiner Elternzeit gehabt, dass Du über die Wahl informiert bist? Jetzt forderst Du etwas ein, was man normalerweise auch als "Hol-Schuld" eines potentiellen Wahlbewerbers hätte sehen könnte...

D
DocPille

11.01.2008 um 08:36 Uhr

@Kölner

Das hatte ich auchgemeint,wenn der WV die Briefwahlunterlagen verschickt,ist ja schon alles dabei,Stimmzettel usw.

Ich habe auf Mona-Lisas satz geantwortet:worüber man noch diskutieren könnte, ob der Wahlvorstand diese Wahlunterlagen unaufgefordert hätte zuschicken dürfen

M
Mona-Lisa

11.01.2008 um 09:54 Uhr

@DocPille, und der Wahlvorstand hätte die Wahlunterlagen eben nicht unaufgefordert an MA z. B. in der Elternzeit schicken dürfen. (§ 24 WO DKK, BetrVG - I. Grundsätze, Rn. 2)

Recht hättest du, wenn für den Betriebsteil (§ 24 WO DKK, III. Übermittlung der Wahlunterlagen von Amts wegen, Rd. 14) in dem Trixie arbeitet aus gegebenem Anlass die Briefwahl beschlossen worden wäre. Aber aus ihrer Frage lässt sich das nicht schliessen.

D
DocPille

11.01.2008 um 10:04 Uhr

@Mona-Lisa

Wir sind nicht auf dem selben Nenner: WO §24 Abs.2

(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.

M
Mona-Lisa

11.01.2008 um 10:15 Uhr

@DocPille, "....nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses...." Da ist m. E. genau der Punkt! In der Elternzeit oder Wehrdienst ruht das Beschäftigungsverhältnis. Auch wir hatten bei der letzten Wahl dieses Problem. Wir haben allen MA, egal, ob sie krank, in Elternzeit, oder am Wahltag in Urlaub usw. waren, die Stimmunterlagen zugesendet. Sogar bei denen wir uns nicht sicher waren, ob sie am Wahltag wieder im Hause sind. Unser RA klärte uns dann (nach der Wahl!!) auf, dass hier differenziert hätte werden müssen.

D
DocPille

11.01.2008 um 10:21 Uhr

@Mona-Lisa

Habe gerade nochmal etwas gegooglt,einmal sind sogar die Wehrdienstler erwähnt. Aber komisch ist das schon,nach der Eigenart ihres Beschätigungsverhältnis,Wählen und gewählt werden dürfen sie,aber das Arbeitsverhältnis ruht,das widerspricht sich doch.

W
w-j-l

11.01.2008 um 10:28 Uhr

@Mona-Lisa, BAG hin oder her. Wir verschicken die Briefwahlunterlagen generell an alle AN des Betriebes, mit der internen Begründung, dass aufgrund der Natur unsere Aufgaben generell damit gerechnet werden muss, dass ein AN am Tag der Wahl nicht im Hause ist. Bei uns sind gelegentlich drei Viertel der AN auf Dienstreise.

Das möchte ich mal sehen, wie ein AG es (weil er ja selbst immer die Kosten-Tränendrüse drückt) den AN verkauft, dass er die Wahl anficht, weil der WV gegen diese Formvorschrift verstößt. Gewerkschaften, die für solche Formalanfechtungen anfällig sind, haben Gott-sei-Dank nicht im Hause.

M
Mona-Lisa

11.01.2008 um 10:49 Uhr

@w-j-l, wo kein Kläger, ist auch kein Richter! Aber wenn ihr den gleichen Fehler (und ich sag bewusst Fehler!) macht wie wir gemacht haben, bewegt ihr euch auf recht unsicherer Fährte.... Lies dir den Kommentar von Däubler (§24 WO Rn. 2) durch.......

P
packer

11.01.2008 um 11:46 Uhr

@ trixie

hey, der zug ist abgefahren wie mona-lisa so schön sagte. mir ist beim lesen deiner frage als erstes in den sinn gekommen, warum du nichts von der anstehenden BR-wahl wusstest? entweder es wird zum ersten mal gewählt oder ein bestehender BR löst sich auf. das hätte jeder, der sich für die belange im betrieb interessiert, doch mitbekommen. wenn du sagst, daß du es auch gerne gemacht hättest, dann sollte dieses interesse vorausgesetzt sein. diese frage müßtest du dir gefallen lassen. insbesondere, wenn du die wahl anfechten wolltest...

herzlichen glückwunsch dir als (werdende) mutter wünscht packer!

W
w-j-l

11.01.2008 um 14:42 Uhr

Mona-Lisa, ich kenne den Kommentar dazu von Däubler und auch den von Fitting, von Richardi, von....

Wir machen es trotzdem. Es ist "nur" ein Wahlanfechtungsgrund. Ob es ein "Fehler" war, würde ggf. ein Gericht entscheiden indem es die Wahl für ungültig erklärt. Ich denke nicht, dass Du das beurteilen kannst, das kommt nämlich ganz darauf an, wie die individuelle Situation ist.

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