betriebsratswahl.deSeminare

Einsprüche gegen Wählerliste

M
Mopsi
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir gründen gerade einen Betriebsrat. Nun haben wir ein Problem mit unserer Wählerliste, da bei uns in der Firma jeder Abteilungsleiter Prokura hat (47 normale Angestellte, 7 Prokuristen !!!). Wir haben nur bei 2 Prokuristen den Einspruch als leitende Angestellte anerkannt und bei den anderen den Einspruch zurückgewiesen. Die Frist für Einsprüche ist inzwischen abgelaufen, aber nun kam wieder ein Schreiben, dass sie die Ablehnung ihres Einspruches nicht akzeptieren. (Der Arbeitgeber will uns halt unter die magische Grenze von 51 drücken). Kann uns jemand ein Rat geben, da ich nirgends was gefunden hab, wie es in diesem Fall weitergeht?

7.33608

Community-Antworten (8)

B
Biggy

25.06.2009 um 23:22 Uhr

Mopsi was habt ihr anerkannt und was habt ihr abgelehnt, so ganz steig ich nicht durch was du meinst

M
Mopsi

26.06.2009 um 00:00 Uhr

Hallo Biggy,

2 Prokuristen haben wir von der Wählerliste genommen, nachdem sie Einspruch eingelegt hatten, da wir ihre Prokura doch etwas umfangreicher einschätzen. Bei den anderen haben wir den Einspruch gegen die Wählerliste zurückgewiesen, da sie unserer Meinung nach keine leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG sind. Nun haben sich 2 von ihnen wiederum gegen die Ablehnung ihres Einspruches beschwert + der Vorstand hat auch mal wieder vorsorglich für die anderen Prokuristen Einspruch gegen die Ablehnung als leitende Angestellte eingelegt (was er eigentlich ja gar nicht dürfte). Meine Frage ist eigentlich, müssen wir darauf jetzt nochmal reagieren oder müssen sie unsere Entscheidung akzeptieren? Ich hoffe, jetzt ist es etwas klarer, sorry, bin ganz neu auf dem Gebiet.

R
ridgeback

26.06.2009 um 00:44 Uhr

@Mopsi, einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen, auf die Feststellung, ob die Arbeitnehmer leitende Angestellten sind.

K
Kölner

26.06.2009 um 10:50 Uhr

@ridgeback Ich würde umgekehrt vorgehen: Die Dinge sind entschieden. Die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste auch und gut ist... ...wer jetzt noch etwas will, kann natürlich gerne das Arbeitsgericht bemühen.

R
ridgeback

26.06.2009 um 15:59 Uhr

@Kölner, hast Recht, sollen die Anderen....

K
Kölner

26.06.2009 um 16:00 Uhr

@ridgeback Also ist Entspannung angesagt. Ändern kann man m.E. sowieso nix mehr...

B
Biggy

26.06.2009 um 18:43 Uhr

Hallo Mopsi Danke für die Erklärung.Die Antworten hast du ja schon bekommen. Lehnt euch zurück und wartet was kommt. Nich tihr müsst feststellen lassen ob sie leitende Angestellten sind oder nicht sondern die anderen. Sollen sie doch vors Arbeitsgericht gehen, kosten den Betrieb Geld, wenn sie das ausgeben wollen dann lasst sie . Drück euch die Daumen für die Wahl und die Arbeit im Betriebsrat. Wird nicht einfach werden aber geht auf Schulungen damit ihr Wissen habt um euch durch zu setzen. Viel Glück

M
Mopsi

26.06.2009 um 18:45 Uhr

Danke euch allen :-)

Ihre Antwort