Erstellt am 26.08.2019 um 16:28 Uhr von Pjöööng
Etwas unklar Deine Schilderung...
Vermutlich hat jemand das Wahlausschreiben abgehängt, kopiert, neu geheftet und wieder aufgehängt? Na und?
Ob es Listen- oder Personenwahl gibt, entscheidet sich danach, ob eine oder mehrere (gültige) Listen abgegeben werden. Dagegen kann man keinen Einspruch einlegen.
Erstellt am 26.08.2019 um 16:34 Uhr von Kratzbürste
Ihr müsst immer sicherstellen, das das Ausschreiben am schwarzen Brett o.k.ist. Also ggf immer wieder neu Aushängen, wenn jemand manipuliert hat.
Ihr müsst über die Einsprüche immer eine Sitzung abhalten und beschließen ob die Einsprüche berechtigt sind oder nicht.
Allerdings kann bei deiner kurzen Darstellung nur das Ergebnis sein, dass die Einsprüche nicht berechtigt sind. Der Wahlvorstand hat keinen Spielraum bei der Entscheidung, ob Listen- oder Personenwahl stattfinden wird. Diese Frage entscheidet allein der Sachverhalt, wie viele Wahlvorschlagslisten eingereicht wurden.
Erstellt am 26.08.2019 um 16:57 Uhr von celestro
"Dasweitern haben wir eine Liste bekommen, dagegen gibt es derzeit einige Einsprüche weil die Mitarbeiter der Einsprüche eine Personenwahl wollen diese stehen aber nicht auf der Liste da es eigentlich eine Listen Wahl bei uns geben soll anhand der größe.
Die Liste hängt noch nicht aus sind diese Einsprüche rechtskräftig?"
Meinst Du einen Wahlvorschlag? Woher wissen denn die AN, die hier Einspruch erhoben haben überhaupt von diesem Wahlvorschlag? Und was für ein Einspruch soll das sein? Dass das Ding überhaupt eingereicht wurde?
Erstellt am 26.08.2019 um 18:08 Uhr von seehas
Wenn mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wird, dann wird die Liste gewählt. Wenn alle Bewerber auf einer Liste stehen, dann gibt es eine Persönlichkeitswahl. Jeder passiv Wahlberechtigte hat das Recht eine Liste einzureichen. Wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind gibt es keinen Grund die Liste abzulehnen.
Wenn sich einige Leute auf der Liste nicht wiederfinden müssen sie eben selbst eine Liste einreichen.