Hallo, in der Wahlordnung lese ich das Männer und Frauen getrennt voneinander in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet werden. Ist es auch zulässig alle in alphabetischer Reihenfolge aufzulisten und hinter der Person das Gesclecht mit m. bzw. w. zu kennzeichen?
2. Frage : Wie kann es seien das im Wahlausschreiben eine Arbeitnehmerzahl von 245 steht und ich in der Wählerliste nur 241 finde? Zur Erläuterung,es ist die 1. Wählerliste die zusammen mit dem Wahlausschreiben ausgelegt wurde.
Danke, Klaus