betriebsratswahl.deSeminare

Einsprüche gegen die Wählerliste

D
Dima
Nov 2016 bearbeitet

Nach Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste hat sich herausgestellt, dass ein Wahlberechtigter doch vergessen wurde. Darf/muss die Wählerliste in diesem Fall korrigiert werden? Oder ist die Entscheidung dem Wahlvorstand überlassen?

2.54701

Community-Antworten (1)

V
viktor

12.04.2006 um 11:25 Uhr

Die Wählerliste muss ständig aktualisiert werden. Es müssen ja auch neu eingestellte oder ausgeschiedene Mitarbeiter berücksichtigt werden.

Ihre Antwort