Erstellt am 24.06.2020 um 19:18 Uhr von ganther
es gibt hier wohl kaum ein Rechtsanspruch auf ein Einzelbüro. Der AG hat geeignete Maßnahmen zu treffen und der BR hat bei diesen mitzubestimmen. Ein Einzelbüro ist eine Maßnahme, Abstand eine andere und Maske eine weitere. Da gibt es Beurteilungsspielräume für den AG und er ist nicht gezwungen einem Attest zu folgen
Erstellt am 24.06.2020 um 20:07 Uhr von Dummerhund
Maskenpflicht: Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich
Darüber hinaus gelten in allen Bundesländern auch dann Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel muss die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern.
Erstellt am 24.06.2020 um 20:53 Uhr von celestro
1.) Die Mund-Nasen-Bedeckung verhindert telefonieren NICHT.
2.) Die Mund-Nasen-Bedeckung schützt vor Ansteckung NICHT. Sie soll die Gefahr mindern, ANDERE anzustecken.
Erstellt am 25.06.2020 um 08:35 Uhr von xyz68
Wir haben in den Büros auch Trennwände aufgestellt, um die Maskenpflicht bei Unterschreitung der 1,5 m zu vermeiden.
Erstellt am 25.06.2020 um 09:11 Uhr von BRHamburg
Wenn der Mitarbeiter der Meinung ist, daß durch die neue Situation seine Gesundheit massiv gefährdet ist muss er zum Arzt gehen. Und einen Mund - Nasen Schutz für die Dauer der Arbeit zu tragen ist sicher kein Thema. Was sollen den die Angestellten im Einzelhandel oder in den Krankenhäusern sagen? Auch die müssen trotz Maske mit anderen Menschen kommunizieren.
Erstellt am 25.06.2020 um 09:43 Uhr von celestro
"Und einen Mund - Nasen Schutz für die Dauer der Arbeit zu tragen ist sicher kein Thema. Was sollen den die Angestellten im Einzelhandel oder in den Krankenhäusern sagen?"
Erm ...
"Was ist wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Mundschutz tragen darf?"
Klar, das sagt noch nicht explizit, dass es auf die Person zutrifft. Aber es könnte!
Erstellt am 25.06.2020 um 18:49 Uhr von BRHamburg
Wenn die Person aus GESUNDHEITLICHEN Gründen kein Nase Mund Schutz tragen SOLL, wird das dann wohl durch den ARZT festgestellt werden. Und dann wird es auch eine entsprechende Empfehlung in Form eines Artestes geben. Und zur Not gibt es auch noch Visiere die man nutzen darf.