Hallo zusammen.

Städte und Kommunen sind in ihren Verordnungen zu Covid-19 dazu übergegangen Zusammenkünfte Aufenthalt im öffentlichen Raum soweit zuzulassen, das Ausnahmen „zwingend notwendige geschäftliche oder dienstliche“ zugelassen sind.

Jetzt hat eine Person im Betrieb von Beginn an attestiert bekommen, das er der Risikogruppe angehört und nach Möglichkeit ein eigenes Büro haben sollte.

Dieses hat er dem AG zukommen lassen der geantwortet hat, „dass der AG ja alles für seine Sicherheit getan hat“. Sprich, Büro in einzel Büros umgewandelt, Kontaktbeschränkung auf zwei Personen maximal begrenzt wenn es nicht anders geht.

Nach dem neuen Erlass der Stadt wie oben beschrieben, sitzen nun wieder zwei Leute im Büro. Abstand ist gewahrt. Es dürfen sich aber nur zwei Leute im Büro aufhalten. Jetzt kommen aber immer wieder Leute ins Büro, dass dann drei oder vier Leute anwesend sind. Bei der Übergabe im Büro sind immer drei Leute im Büro.

Der BR ist da keine. Er hat einfach die Argumentation des AG übernommen.

Hat die betroffene Person jetzt Anrecht auf ein eigenes Büro?

Oder muss er Mundschutz 8 Std. im Büro tragen?(wie soll das dann mit dem Telefonieren klappen?).

Was ist wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Mundschutz tragen darf?