Erstellt am 03.05.2021 um 11:09 Uhr von Matze
Der AG ist gesetzlich verpflichtet Tests zur Verfügung zu stellen. Wie er das macht ist meines Wissens nicht hinreichend ausgeführt. Ich vermute, euer AG hat seine Pflicht erfüllt (AG in der Trotzphase? :-D ). Solltet ihr einen Betriebsarzt haben, bindet ihn ein. Eigentlich sollte ein kurzes Gespräch mit dem AG helfen. Bei uns sind Testteams kurz eingewiesen worden und machen ihre Arbeit gut(!!) (Medizinische Fachangestellte und Bürokauffrau).
Vielleicht hilft folgendes Argument: Selbsttests dauern laut unserer Erfahrung länger, als wenn jemand darin geübt ist.
Erstellt am 03.05.2021 um 11:56 Uhr von Kratzbürste
Da kommt der BR ins Spiel. Da das Gesetz/Verordnung eine Spielraum über das WIE lässt, sehe ich § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG.
Erstellt am 05.05.2021 um 16:30 Uhr von EDDFBR
Moin,
das "riecht" für mich nicht nach zugelassenen Selbsttests, sondern nach Antigen-Schnelltests für geschultes Personal. Genau genommen hat euch der AG nicht die richtigen Tests zur Verfügung gestellt.
Aus meiner praktischen Erfahrung kann ich aber sagen, dass diese Tests eigentlich immer gleich ablaufen. Mit dem Stäbchen in der Nase bohren (oder auch im Rachen, das hängt vom Test ab), danach den Abstrich in der Probenflüssigkeit auflösen (d.h. ausgiebig mit dem Stäbchen drin rumrühren). Dann ein paar Tropfen auf den Testträger, und dann warten. C bedeutet negativ, C und T ist positiv, nur T heisst ungültig.
Das Problem ist die einzelnen Tests können sich vielleicht darin unterscheiden, wie lange man rühren oder bohren, bzw. wie viele Tropfen man auf den Träger geben muss.
Ich würde mit dem AG reden und sagen: Wenn wir die verwenden, dann brauchen wir dazu Leute, die dadrauf geschult werden. Oder du beschaffst ordentliche, zugelassene Selbsttests, dann kann das jeder selbst machen der des Lesens mächtig ist.