Erstellt am 24.06.2024 um 07:43 Uhr von seehas
Wenn Covid 19 als Berufskrankheit anerkannt ist bringt das zunächst Vorteile bei einer möglichen Rehamaßnahme, weil hier die BG bezahlt und die ist deutlich großzügiger bei den Leistungen.
Wenn durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und z.B. nur noch eine Teilzeittätigkeit möglich ist, dann gibt es eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente von der BG.
Wenn die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist und es bestehen keine Einschränkungen mehr, dann gibt es auch keinen Grund dafür irgendetwas anders zu machen als vor der Erkrankung.