Erstellt am 18.06.2024 um 21:32 Uhr von celestro
Nicht böse gemeint, aber das wären mMn eher Fragen, die Du / Ihr einem Fachanwalt für Arbeitsrecht stellen solltet. Ich meine, vielleicht hast Du Glück und jemand hier arbeitet in dem Bereich als BRM. Aber die Mehrzahl an BRM wird diese Fragen mEn eher nicht beantworten können.
Erstellt am 19.06.2024 um 08:37 Uhr von Olav HB
Ja und nein.
Direkt gibt es kein gesetzlichen Pflicht erkrankte Mitarbeitenden (befristet) zu ersetzen, allerdings kann man aus der Betriebsgenehmigung einer Pflegeeinrichtung ableiten, was der Mindeststandard sein sollte. Da betrifft dann nicht der gelegentlichen Schicht der aufgrund kurzfristige Erkankungen unterbesetzt ist, das wird als höhere Gewalt betrachtet, sondern vor Allem langfristig Erkrankten.
Die Heimaufsicht bei der Behörde kann hierzu mehr sagen. Wenn man meint, die Versorgung der Bewohnenden ist nicht gewährleistet, kann man auch Kontakt mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (die ja das ganze finanzieren) in Kontakt treten.
Als Betriebsrat hat man zwei Möglichkeiten hier Einfluss zu nehmen.
1) Über die Dienstpläne, indem man darauf achtet, dass Schichten ausreichend besetzt sind und das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Stimmt da etwas nicht, kann man die Zustimmung zum Dienstplan verweigern.
2) Ermutige die Beschäftigten Überlastungsanzeigen zu schreiben. Nicht nur, dass der AG sich dann nicht mehr hinter "das haben wir aber so nicht gewußt" verstecken kann, sondern wenn etwas furchtbar schief geht (was niemanden will, aber bei chronische Überlastung durchaus passieren kann), kann der AG die alleinige Verantwortung nicht mehr auf den betreffenden Personen abwälzen. Bei Schreiben de Überlastungsanzeigen ist euch eure Gewerkschaftsvertretung sicherlich gerne behilfsam.