Unser AG ersetzt langzeit erkrankte MA (Hüft OP mit Komplikationen, psychische Erkrankung, Bandscheibenvorfall, Long COVID)nicht - der Stresspegel beim noch gesunden Personal steigt….
Gibt es eine gesetzliche Regelung ab wann Ersatz gestellt werden muss, damit der Pflegeschlüssel passt?
Oder zählen die Langzeitkranken weiterhin dazu und unser AG kann sich damit rausreden?
Und kann sich der AG bei Unterschreiten der Fachkraft Quoten tatsächlich durch eine Abgabe „freikaufen“ (dieses Gerücht geht momentan auch durch unser Haus)?