Schriftliche Stimmabgabe bei erkrankten Wahlberechtigten - muss der Wahlvorstand hier die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden?
Wie ist bei erkrankten Wahlberechtigten zu verfahren, müssen diese die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe beim Wahlvorstand anfordern, oder muss der Wahlvorstand die Unterlagen ohne Verlangen des Wahlberechteigten versenden? Die WO sagt im § 24/2 ja nur aus, dass Wahlberechtigten, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen erhalten, ohne dass es eines Verlangens bedarf. Danke!
Community-Antworten (1)
11.04.2006 um 23:02 Uhr
ist dem wahlvorstand offiziell bekannt, daß der betreffende mitarbeiter erkrankt ist und am tag der wahl nicht im betrieb ist, muß er ihm die wahlunterlagen zuschicken.
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