Änderung von Wahlvorschlagsliste - nach Ablauf der Einreichungsfrist und vor Bekanntmachung der Wahlvorschläge?
Kann eine Liste für die Betreibsratswahl nach Ablauf der Einreichungsfrist und vor Bekanntmachung der Wahlvorschläge geändert werden? D.h. Änderung in der Nominierung ohne Benachteiligung von Bewerbern. Es sind 2 Listen eingegangen.
Community-Antworten (1)
28.04.2009 um 10:20 Uhr
@mockspeter, nach Fristablauf geht nix mehr! Die Liste wird und darf der Wahlvorstand aus diesem Grund nicht mehr aus der Hand geben. Und wenn es noch etwas zum nachträglich regeln gibt - z. B. um einen heilbaren Schaden zu beheben - wird ein kluger Wahlvorstand die Originalliste kopieren, bevor er sie an den Listenführer rausgibt.
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