Hallo nochmal
Bei uns wird es mehrere Listen geben, und ich gehe davon aus das die Listenvertreter
natürlich Neugierig sind, wieviele Listen bereits beim Wahlvorstand eingegangen sind.
Meine Frage: Muss Wahlvorstand (innerhalb der Einreichungsfrist)
Auskunft geben über den aktuellen Stand bzw. die eingereichten Vorschlagslisten sogar zeigen, wenn Listenführer oder Andere MA das wissen wollen?
Veröffentlicht wird es von uns ja sowieso (wie laut Wahlordnung vorgeschrieben)
Aber wie ist das innerhalb der Einreichungsfrist?
Danke