betriebsratswahl.deSeminare

Auskunft über Eingang-Vorschlagslisten

S
Sanieris
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmal Bei uns wird es mehrere Listen geben, und ich gehe davon aus das die Listenvertreter natürlich Neugierig sind, wieviele Listen bereits beim Wahlvorstand eingegangen sind. Meine Frage: Muss Wahlvorstand (innerhalb der Einreichungsfrist) Auskunft geben über den aktuellen Stand bzw. die eingereichten Vorschlagslisten sogar zeigen, wenn Listenführer oder Andere MA das wissen wollen? Veröffentlicht wird es von uns ja sowieso (wie laut Wahlordnung vorgeschrieben) Aber wie ist das innerhalb der Einreichungsfrist? Danke

4.84003

Community-Antworten (3)

R
rolfo

27.01.2010 um 16:13 Uhr

Nein, der Wahlvorstand hat die Pflicht Ablauf der Einreichungsfristbekannt zu machen, sonst nichts.

N
nicoline

27.01.2010 um 22:05 Uhr

rolfo darf er denn, wenn er nicht muss?

K
Kölner

27.01.2010 um 23:02 Uhr

@Sanieris Naja. Die Listenvertreter erfahren ja schon noch (weit) vor der off. Verlautbarung, wie viele Liste es gibt: Beim Losverfahren!

Ihre Antwort