Auskunft über Eingang-Vorschlagslisten
Hallo nochmal Bei uns wird es mehrere Listen geben, und ich gehe davon aus das die Listenvertreter natürlich Neugierig sind, wieviele Listen bereits beim Wahlvorstand eingegangen sind. Meine Frage: Muss Wahlvorstand (innerhalb der Einreichungsfrist) Auskunft geben über den aktuellen Stand bzw. die eingereichten Vorschlagslisten sogar zeigen, wenn Listenführer oder Andere MA das wissen wollen? Veröffentlicht wird es von uns ja sowieso (wie laut Wahlordnung vorgeschrieben) Aber wie ist das innerhalb der Einreichungsfrist? Danke
Community-Antworten (3)
27.01.2010 um 16:13 Uhr
Nein, der Wahlvorstand hat die Pflicht Ablauf der Einreichungsfristbekannt zu machen, sonst nichts.
27.01.2010 um 22:05 Uhr
rolfo darf er denn, wenn er nicht muss?
27.01.2010 um 23:02 Uhr
@Sanieris Naja. Die Listenvertreter erfahren ja schon noch (weit) vor der off. Verlautbarung, wie viele Liste es gibt: Beim Losverfahren!
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