wir haben eine Frage zu den Vorschlagslisten und den Briefwahlunterlagen.
Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden? Und müssen wir Kopien aller Vorschlagslisten mit Stützunterschriften anfertigen und jedem Briefwähler zusenden?
Oder reicht es die Bekanntmachung der Vorschlagslisten (sh. Musterformular 230a) auszuhängen und in Kopie den Briefwahlunterlagen beizufügen?