Hallo, bei uns gibt es einen Unternehmenssitz und die Mitarbeiter sind über 150 km an einzelne Diensteinsatzorte verteilt. (öffentliches Verkehrsunternehmen)
Die Kollegen kommen einfach nicht in den Unternehmenssitz. Bei uns stehen jetzt am 12.05. BR-Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren an. Der WV hat das Wahlausschreiben zugesandt, indem er aber NICHT auf eine mögliche Briefwahl hin weisst und er schreibt, dass am 12.05. die Wahlversammlung in der Hauptverwaltung stattfindet und er ab 18 Uhr öffentlich die Stimmen auszählen wird.

"Soweit der Wahlvorstand gemäß § 24 Abs. 2 WO Kenntnis davon hat, dass Beschäftigte überwiegend, regelmäßig oder gar ständig außerhalb des Betriebs tätig sind, hat er von Amts wegen die Briefwahlunterlagen den Beschäftigten zuzusenden, ohne dass die Beschäftigten dies verlangt haben müssen."

Das hat der WV jetzt erkannt und will am 05.05. an alle die Briefwahlunterlagen rausschicken.
Ist die Wahl trotzdem gültig, auch wenn die Briefwahl nicht im Wahlausschreiben stand?
Das heißt: es muss kein Arbeitnehmer die Briefwahl extra beantragen damit es zur Briefwahl kommt? Ist das richtig?

Bis 12.05. müssen dann laut WV die Briefunterlagen zurück sein. Das heisst, wenn ich den Umschlag bekomme, wenn alles gut geht am 07.05. - dann muss ich sofort meine Kreuze machen und den sofort wieder in die Post geben, wegen der Postlaufzeit. Im Betriebswerk selbst, gibt es auch noch eine Hauspost, wo es auch noch mal einen Tag länger dauert.

Verschiebt sich aber nicht dann die öffentliche Auszählung? Es müsste ja dann in der Nachfrist am 16.05. öffentlich ausgezählt werden und nicht wie im Wahlausschreiben am 12.05 um 16 Uhr - richtig? Falls der WV am 12.05. um 16 Uhr auszählt ist die Wahl dann nichtig oder anfechtbar ?

Ich freue mich auf viele brauchbare Antworten. Vielen Dank vorab!