Hallo an alle!
Dringend Hilfe gesucht bzgl. korrekter Fristenberechnung im vereinfachten Wahlverfahren!
Unser Betriebsrat wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.
Nun haben wir, der Wahlvorstand, um uns genügend Zeit zu geben, uns an die Fristen des normalen Wahlverfahrens gehalten. Sprich:
1) Wahlausschreiben: 16.03.2006
2) (2 Wochenfrist) Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge: 30.03.2006
3) Bekanntgabe der Wahlvorschläge mind. 1 Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe = 04.05.2006
4) Stimmabgabe 11.05.2006
Müssen wir den Wahlberechtigten Zeit geben, bis maximal eine Woche vor der Wahl Vorschläge einzureichen oder können wir dieses schon als nachträgliche Stimmabgabe bekannt geben und unseren Termin, 30.03.06, belassen.
Ich wäre für jede, kurzfristige Hilfe dankbar. reni
Ich frage deshabl, da ich gelesen habe, dass im vereinfachten Wahlverfahren die Wahl keinen besonderen Formvorschriften unterliegt und grundsätzlich nach den Regeln des normalen wahlverfahren stattfindet.