Fristenberechnung BR-Wahl
Hallo, ist es richtig, dass die Termine/Fristen der BR-Wahl sich nach dem Ende der Amtszeit des "alten" Betriebsrats richten. Beispiel: Beginn der Amtszeit 12.04.02 somit endet die Amtszeit des alten Betriebsrats am 11.04.06, oder ist der Tag "X" der konstitierenden Sitzung Maßstab der Fristenberechnung?
Community-Antworten (1)
03.03.2006 um 10:48 Uhr
Hallo Herby, spätesten 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit muß der Wahlvorstand bestellt werden und spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden BR`s muß gewählt werden. Danach richten sich dann alle anderen Termine
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