Wir sind ein Unternehmen mit 57 MA, und haben eine abstruse Situation.

Ein MA, gleichzeitig auch Wahlvorstand, hat eine Wahlvorschlagliste erstellt und im Wahlbüro ausgelegt. Die Mitarbeiter wurden gebeten, wenn sie dieser Liste beitreten wollen, sich bei ihm im Büro zu melden und ihren Namen auf die Liste zu setzen oder eine eigene Liste einzureichen.
Es wurden 13 Kandidaten gefunden, jeder hat sein schriftliches Einverständnis zur Kandidatur gegeben und die erforderliche Anzahl an Stützunterschrifen wurden geleistet. Die Liste ist also formal korrekt und hat keinen Mangel.
Dadurch das die Liste immer im Büro des Wahlvorstandes war, der Listenführer selbst im Wahlvorstand ist, hat er vergessen, sie formal an den Wahlvorstand übergeben. Die Liste hat keinen Eingangsstempel, und der Listenführer keine Bestätigung über den Eingang. Bis zum Ende der Einreichungsfrist ist keine weitere Liste eingegangen.
Ist das nun eine Liste mit unheilbarer Mangel, da die Liste nicht fristgerecht beim WV eingereicht wurde? Oder gilt, dass bis zum Ende der Einreichungsfrist keine Wahlvorschläge eingetroffen sind.