Wählerliste zur BR-Wahl
Hallo, in unserer Firma sind ca. 150 Leute beschäftigt. Davon ca. 60 Angestellte. Nun hat ein leitender Angestellte bei unserem BV beantragt, bei den nächsten Wahlen eine Wahlliste extra für die Angestellten zu erstellen. Die letzten Wahlen wurden bisher mit nur einer Liste durchgeführt, so daß im Gremium die Angestellten eher weniger vertreten waren. Was meint Ihr dazu? Vielen Dank.
Community-Antworten (6)
10.04.2009 um 23:44 Uhr
@tele,
mit dem Erstellen der Vorschlagslisten hat der BR, BV und Wahlvorstand nichts zu tun. Es liegt allein bei der Belegschaft. Wenn es tatsächlich ein leitender Angestellter ist, sollte er sich bezüglich Betriebsratswahlen geschlossen halten. Wenn er z.B. Kollegen auffordert eine bestimmte Liste oder Kollegen zu wählen ist die Wahl anfechtbar.
10.04.2009 um 23:48 Uhr
@tele Was der Angestellte beantragt oder nicht ist völlig irrelevant. Man sollte ihm ein aktuelles BetrVG reichen: Die Unterscheidung Angestellte/Arbeiter ist seit dem Jahrtausendwechsel passe..
11.04.2009 um 00:53 Uhr
@tele
Ich unterstelle einmal, dass Du ein BRM bist, wenn dem so ist, solltest Du eigentlich wissen, dass leitende Angestellte mit der BR-Wahl nicht zu tun haben aber auch, dass es wie "Kölner" hinweist es die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte nun schon eine Weile "seit dem Jahrtausendwechsel " nicht mehr gibt.
11.04.2009 um 01:01 Uhr
@tele ...nach nochmaliger Lektüre Deiner Frage dünkt mir, dass Du noch viel mehr Hilfe brauchst.
11.04.2009 um 20:54 Uhr
Wenn es der Willen der Angestellten ist, im BR besser vertreten zu sein, dürfen sie ganz problemlos einen oder mehrere eigene Wahlvorschläge einreichen, womit es zu einer Listenwahl kommen würde.
Eine Listenwahl kann bei der Betriebsgröße auch definitiv nicht verhindert werden.
11.04.2009 um 20:57 Uhr
@peanuts Na Du liest aber sehr viel Kaffeesatz hier... ...bei den hier durchaus falsch verwendeten Begrifflichkeiten ist Deine Antwort spekulativ.
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