Erstellt am 22.02.2020 um 16:58 Uhr von Kratzbürste
Wenn andere ( konkurierende Liste) auch ihre Werbung über eure E-Mail Adresse versenden können, ist doch alles gut.
Erstellt am 23.02.2020 um 13:34 Uhr von ganther
Ich finde das äußerst grenzwertig!
Erstellt am 23.02.2020 um 13:57 Uhr von Pjöööng
Wurden denn dabei Verteiler verwendet die dem normalen Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen?
Erstellt am 23.02.2020 um 17:10 Uhr von Dummerhund
"Wurden denn dabei Verteiler verwendet die dem normalen Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen? "
Wäre doch mal interessant zu ergoogeln wo es im Gesetz oder in einem Urteil seht, das eine eigene Wahlvorschlagsliste jedermann im Betrieb zugänglich sein muss.
Erstellt am 21.01.2024 um 19:37 Uhr von Harald Stubbe
Der Betriebsrat darf keine Werbung für eine vorschlagsliste betreiben. Hat er ja vermutlich auch nicht getan. Oder gab es einen Beschluss? Ansonsten war es die Tat einer Einzelperson die ihr Handeln verantworten muss
Erstellt am 21.01.2024 um 20:56 Uhr von celestro
Vor allem ist das Thema schon fast 4 JAhre alt und damit .... erledigt.
Erstellt am 21.01.2024 um 21:12 Uhr von Harald Stubbe
Wie du siehst wird es gelesen und ist von interesse
Erstellt am 22.01.2024 um 09:15 Uhr von celestro
Oh man ... (Kopf ---> Tisch)
Erstellt am 22.01.2024 um 09:59 Uhr von Kehler
Oh man ... (Kopf ---> Tisch)
genau