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Sitzung über 6 Stunden Arbeitstag - Abzug der Mittagspause?

J
joni96
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, bräuchte euere Hilfe! Bin Teilzeitkraft mit 6 Std. Aufgrund Sitzung mit der GL kommt es häufiger vor, dass ich die 6 Std. überschreite. Dies war bisher kein Problem, konnte mir im nachhinein die Mittagspause wieder gutschreiben lassen, die mir vom System automatisch abgezogen wird. Nun wird dies nicht mehr gemacht, bereits gutgeschriebene Mittagspause ist mir rückwirkend nun doch wieder abgezogen werden. Soll ich in Zukunft aus der Sitzung rennen..., weiß ja niemand wie lange es dauert???Weiß jemand Rat für mich?Vielen Dank!!

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

11.03.2008 um 13:09 Uhr

@joni96 Nö, einer Pause kann man nicht entfliehen. Aber nach sechs Stunden eine Pause einlegen; das kann man! Ist ja auch sowieso Pflicht!

B
betriebsratten

11.03.2008 um 15:11 Uhr

unbefriedigend...aber Gesetzeslage, kommt auch Dein AG nicht drumrum

DAH
Der alte Heini

11.03.2008 um 15:23 Uhr

Kölner Bei einer Teilzeitkraft mit 6 Std. bezweifele ich das aber stark.

Richtig ist doch, dass die Teilzeitkraft nach 6 Std ihre arbeitsvertragliche Arbeit beendet hat und darüber hinaus mit der Betriebsratsarbeit, also außerhalb ihrer Arbeitszeit, weiter macht. In §4 gibt das ArbzG vor, dass bei einer Arbeitszeit von MEHR als sechs bis zu neun Stunden die Arbeit durch eine Ruhepausen von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen ist.

Da die Arbeitszeit der Kollegin nach 6 Std endet, weiter Betriebsratsarbeit also außerhalb der Arbeitszeit geleistet wird und diese Arbeitszeit keine Arbeitszeit im Sinn des Arbeitszeitgesetzes ist, dürfte es für das Abziehen einer Pause, in der nachlaufenden Zeit in der BR Arbeit geleistet wird, KEINERLEI gesetzliche Grundlage geben.

H
Hesse8a

11.03.2008 um 20:55 Uhr

Hallo, möchte mich auch noch der Ausführung von @Kölner anschließen! Als Arbeitnehmer gesehen mag das mit der Pausenregelung korrekt sein (ist ja auch Gesetz). Für die Betriebsrattätigkeit kannst du allerdings die gesamte Zeit als "Mehrarbeit" geltend machen. Hier ist die einzuhaltende Mittagspause keine Grundlage für den AG. Da dürfte auch der AG Probleme bekommen eine entsprechende Rechtssprechung zu finden!

L
Lotte

11.03.2008 um 21:42 Uhr

Heini, dachte auch erst wie Du, aber dann las ich und las und las und war mir nicht mehr sicher, ob es sich um BR Arbeit handelt.

joni96, also BR siehe Heini nicht BR siehe Kölner

HG
Helga G

18.04.2018 um 10:13 Uhr

Hallo, ich habe im Moment ein ähnliches Problem. Ich beginne täglich um 7.15 Uhr, arbeite 6 Stunden täglich (incl. 15 Minuten Frühstückspause, wird abgezogen), war dann bereits um 13.30 Uhr fertig. Jetzt haben wir aber eine feste Mittagszeit ab 12.30 bis 13.15 Uhr. Da meine Arbeitszeit aber über die Mittagszeit hinausgeht, also erst normalerweise um 13.30 Uhr enden würde, sagte man mir, entweder ich arbeite täglich nur 5 Stunden bis 12.30 Uhr oder mir wird in Zukunft die Mittagspause abgezogen (45 Min.), die ich dann aber noch dranhängen muß, also künftig dann bis mind. 14.00 Uhr arbeiten müßte, ist das denn so überhaupt erlaubt, obwohl ich nur 6 Stunden arbeite, nicht länger???

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