Erstellt am 09.04.2018 um 20:51 Uhr von MaJoK
Also prinzipiell seid ihr zwar schon gewählte BR-Mitglieder, aber sorry 4 Stunden um sich etwas abzustimmen, ist doch ein Scherz.
Es ging nur um die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung also die Wahl von Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Wenn ihr euch während der Arbeitszeit getroffen habt wird das eigentlich bezahlt.
Bei der Zeit würde es mich aber nicht wundern wenn eurer Arbeitgeber vlt. nicht ganz so tolerant ist.
Es ist auch nicht ersichtlich um wie viele Kollegen es sich gehandelt hat.
Also spontan und mit gesundem Menschenverstand würde ich zu einem NEIN tendieren.
Erstellt am 10.04.2018 um 07:22 Uhr von Erbsenzähler
Guck mal hier: https://www.betriebsrat.com/br-forum/31956/zeitaufwand-fuer-betriebsratstaetigkeit-wieviel-darf-ein-nicht-freigestelltes-betriebsrats-mitglied-fuer-taetigkeiten-im-br-neben-der-eigentlichen-beschaeftigung-als-normaler-an-maximal-aufwenden
Evtl. haben sie sogar (teilweise) ein Eigentor geschossen! War die Amtszeit des alten BR schon vorbei? Wenn nein, dann haben die neuen "BRMs" ein Problem!!! Dann waren sie noch keine Mitglieder des BRs... und somit besteht kein Anrecht auf Zeitgutschrift meiner Meinung nach!
Erstellt am 10.04.2018 um 11:53 Uhr von Wonder
Der alte BR ist noch bis 30.04.18 im Amt.
Erstellt am 10.04.2018 um 13:13 Uhr von Pjöööng
Der designierte BR hat auch das Recht bereits Vorbereitungen zu treffen. So wie er selbstverständlich auch dann einen Freistellungsanspruch für die konstituierende Sitzung hat wenn diese noch vor Beginn der Amtszeit stattfindet, gilt dies grundsätzlich auch für die notwendige Vorbereitungszeit.
Deshalb: Einklagen und dem Arbeitsgericht klar machen, warum hier vier Stunden Abstimmung notwendig waren.
Erstellt am 10.04.2018 um 13:59 Uhr von Wonder
Hallo Pjöööng, die Begründung vor dem Arbeitsgericht stelle ich mir erwas schwierig vor, wenn man sich folgende Zeiten anschaut:
Liste A (alles Neulinge) 15 min Vorbereitung;
Liste B (60% bereits im BR vertreten, 40% Neulinge) 240 min Vorbereitung
Dauer der konstituierenden Sitzung 20 min.
Die Verhältnismäßigkeit halte ich für schwer begründbar.
Erstellt am 10.04.2018 um 14:13 Uhr von celestro
1.) das die einen sich nur 15 min. getroffen haben, kommt jetzt erst auf den Tisch.
2.) Pjöööng hat ja gesagt ... dem Arbeitsgericht klar machen, warum 4 Stunden notwedig waren. Sagt ja nicht, daß Pjöööng daran glaubt, 4 Stunden seien notwendig gewesen.