Neuwahl - wenn kein Ersatzmitglied nachrücken kann?
Hallo Ihr zusammen,
wir sind ein 3-köpfiger BR. Nun hat ein BR-Mitglied gekündigt und wird uns zum 31.05.2008 verlassen. Es gibt bei uns kein Ersatzmitglied mehr, welches nachrücken kann. Bitte teilt uns mit, ob nun zwangsläufig Neuwahlen anstehen oder ob wir zu zweit weitermachen können. Vielen Dank für Eure Antworten im voraus .
Gruß Kunz
Community-Antworten (1)
04.03.2008 um 17:45 Uhr
@Kunz, zu zweit wär's vielleicht heimeliger, geht aber nicht! ;-)) Ihr müsst Neuwahlen einleiten, § 13 BetrVG schreibt es vor.
Verwandte Themen
Nachrücken von Wahlvorstandsmitgliedern
ÄlterInfo: Wahlvorstand (Unternehmen: 50 - 100 Mitarbeiter) mit drei Mitglieder und drei vom Betriebsrat bestellte Ersatzmitglieder. Da ein Wahlvorstandsmitglied aus zeitlichen Gründen (zeitnahes Pojekt)
Nachrücken der Ersatzmitglieder
ÄlterHallo! Wer kann mir das mit dem Nachrücken der Ersatzmitgliedern erklären? Ist kompliziert. Ich hoffe ihr könnt damit was anfangen. Wir haben das immer so gemacht. Wir hatten 4 Listen. Z.B. L
Neuwahl 1er BR oder Nachrücken Ersatzmitglied?
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei, einen BR zu gründen. Da wir 10 Mitarbeiter sind, ist es ein 1er Gremium. Den Vorsitz soll ein Kollege machen und wir haben zwei Kollegen, die als Ersatzmitglied antret
Neuwahl oder nachrücken
ÄlterUnsere Betriebsratswahl ist gelaufen. Es mussten 7 Mitglieder gewählt werden 3 Männer 4 Frauen und ein Ersatzmitglied. Aufgrund einiger Schwierigkeiten wurde der bisherige 1 Vorsitzende von den Arbe
Nachrücken Ersatzmitglied
ÄlterDas erste Ersatzmitglied ist wegen Erzienungsurlaub eines Mitgliedes in den Betriebsrat nachgerückt. Wenn nun der Betriebsrat der aus 5 Mitgliedern besteht, nicht vollzählig für einen Beschluss ist, m