Erstellt am 19.03.2014 um 10:39 Uhr von Rattle
Hallo,
klar kann man durch rücktritt solange wählen bis das ergebnis stimmt, ist aber von der belegschft nicht gewünscht wenn der kollege nicht wieder gewählt worden ist.
davon gehe ich mal aus.
also br vorsitzende neu wählen und gut ist, der ersatz muss nach de'Hondt ermittelt werden wenn es listenwahl war, bei personenwahl rückt das nächste ERM nach.
MFG
Erstellt am 19.03.2014 um 11:02 Uhr von Altum
Es war eine Personenwahl.
Der erste Vorsitzende ist noch nicht gewählt da noch keine konstituierende Sitzung des neuen BR stattgefunden hat, da das Ergebniss noch nicht aushängt ist.
Wenn Ich also Richtig verstanden habe rückt des Ersatzmitglied nach obwohl es ein Mann ist und es gibt keine Neuwahl.
Erstellt am 19.03.2014 um 11:11 Uhr von Nubbel
wie sieht denn die quote des minderheitengeschlechtes aus?
Erstellt am 19.03.2014 um 12:22 Uhr von rolfo
Nubbel, das ist doch egal, Altum schreibt es gibt nur noch 1 Ersatzmitglied, wer soll denn sonst nachrücken.
Was mich interessieren würde, der bisherige BRV wurde nicht wiedergewählt, also hat er nicht eine Stimme bekommen, seltsam ?
Hat er auch nur 1 Stimme bekommen ist er doch Ersatz BRM und würde jetzt automatisch nachrücken wenn nur 1 Ersatzmitglied zur Verfügung steht.
Demnach könnte er auch bei der konstituierenden Sitzung wieder zum BRV gewählt werden
Erstellt am 19.03.2014 um 12:39 Uhr von Nubbel
Eine Frau hatte sich noch mit aufstellen lassen ist aber nicht gewählt worden. Rückt diese Frau nach ?
und wo kommt die dann her?
er hat geschrieben:
Es mussten 7 Mitglieder gewählt werden 3 Männer 4 Frauen und ein Ersatzmitglied.
ich hätte da schon gerne eine antwort vom user. mir schwant böses
Erstellt am 19.03.2014 um 12:51 Uhr von rolfo
ja, hast recht, alles ein bisschen komisch und wirr
Erstellt am 19.03.2014 um 12:59 Uhr von Oblatixx
Wieviele Kandidaten hattet ihr denn auf der Liste und wieviele von denen haben KEINE Stimme bekommen?
Wie kann sich eine Frau aufgestellt haben und wurde nicht gewählt? Hatte sie sich selbst keine Stimme gegeben?
Jeder der Kandidaten, der auch nur EINE Stimme hat, ist Ersatzmitglied und kann nachrücken. Reihenfolge musste ausgelost werden.
Erstellt am 19.03.2014 um 13:15 Uhr von Altum
Hab mich wohl falsch ausgedrückt.
7 Mitglieder im Bertiebsrat 4 Frauen 3 Männer
10 Kandidaten
Gewählt wurden 4+3 +1 Ersatsmitglied Männlich
Die anderen beiden 1+1 haben aber auch Stimmen bekommen.
Eine Frau tritt zurück bzw. tritt nicht an.
Darf ein Mann Ihre Stelle einnehmen ( Ersatzmitglied ) oder nimmt die Frau mit weniger Stimmen wie das Ersatzmitglied Ihre Stelle ein ?
Wenn jetzt 2 oder 3 Kandidaten die Wahl nicht annehmen gibt es dann Neuwahlen ?
Es kommt auf die Reihenfolge der Nachrücker an.
Erstellt am 19.03.2014 um 13:22 Uhr von Kulum
Wenn alle Kandidaten Stimmen bekommen haben ist euer BR:
7 BRM + 3 EBRM
ein Mann dürfte nachrücken.
Auch bei 3x Wahl nicht angenommen reichen eure Nachrücker - ergo keine Neuwahl.
Was soll eigentlich dein 4+3+1?
Die Ersatzmitglieder sind nicht in den BR gewählt. Wenn du also schon eine Unterscheidung nach Geschlecht vornehmen willst ist der BR 4+3
Erstellt am 19.03.2014 um 13:25 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn nach d'hondt das minderheitengeschlecht bereits erfüllt ist kann der mann nachrücken.
MFG
Erstellt am 19.03.2014 um 13:35 Uhr von Kulum
Bei momentan 3 Männern und 4 Frauen kann bei Rücktritt einer Frau das Geschlecht in der Minderheit noch nicht tangiert sein.
Erstellt am 19.03.2014 um 13:54 Uhr von Nubbel
Erstellt am 19.03.2014 um 14:59 Uhr von petrus
und wieso eigentlich 3+4?
Es gibt keine Quote! Nur Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht. Und wenn die Männer bei Euch mindestens 3 Sitze haben müssen, könnte (so Wähler und -innen das so wollten) der BR auch aus 7 Männern bestehen...
So eine Wahlvorstandsschulung wäre eine richtig gute Investition gewesen...
Erstellt am 19.03.2014 um 16:56 Uhr von Kulum
@Nubbel
Weil im hier geschildertzen Fall das Geschlecht in der Minderheit mehr Sitze hat, als es nach Quote haben müsste (wenn es die Frauen sind. Sind es nicht die Frauen wäre die Frage sinnfrei ob zwingend eine Frau nachrücken müsste). Das muss auch der Fall sein, wenn nur noch drei Frauen im BR sind. Mindestens ist es dann noch so vertreten wie es die Quote vorsieht.
Ergo muss beim Nachrücken die Quote nicht beachtet werden