Hallo ich brauche dringend euren Rat.
wir sind ein neues Team gemischt mit den Neuen als Freigestellte, und den alten Br Mitgliedern im Gremiun.Mit einer sehr knappen Mehrheit (1 Stimme) wurden wir gewählt.Diese eine Stimme ist sehr launisch und wechselt je nach Laune die Fronten.Weil unsere Vorsitzende richtig sauer wurde und ihm die Meinung sagte setzte er uns alle auf die Tagesordnung zur Abwahl. Am Montag wurden wir den abgewäht, alle außer unsere Vorstzende.

Auf dem Top stand nur die Abwahl, nicht die Neuwahl!! Jetzt haben wir ab Montag nur noch unsere Vorsitzende. Stellvertreter und alle Freigestellten sind abgewählt.
Frage:
Wenn unsere Vorsitzende jetzt zurücktritt, gibt es denn eine Neuwahl?

Die Neuwahl wollten wir schon lange, aber die Mehrheit ist dagegen ( mit der besagten Stimme)

Die Belegschaft ist zu Recht sauer, und steht hinter uns in Sachen Neuwahl.

Wir kommen doch so nicht weiter, und wollen die Vertrauensfrage stellen aber jeder Antrag auf Neuwahlen scheitert immer an dieser Stimme. Wir wissen auch warum er war vorher Vorsitzender und hat sein Vertrauen zur Belegschaft und Fraktion genauso wie zur Opposition verspielt. Er ist das Zünglein an der Waage und spielt das super geschickt aus.

Unsere Hoffnung ist, das er jetzt mit der Abwahl einen Fehler gemacht hat und wenn die Vorsitzende aus ihrer Funktion zurücktritt es Neuwahlen gibt.

Aber wir finden einfach nichts im Betriebsverfassungsgesetz wo so etwas genau beschrieben ist.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Liane