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WVVorsitzende gibt ihr Amt auf wegen ungültiger Liste

A
AkteX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo @ all!

Habe ein kleines Problem: unsere WVVorsitzende hat letzten Donnerstag einen Fehler bei der Abgabe ihrer Vorschlagsliste gemacht. Hat sie 15 Minuten später als die Einreichnungsfrist war, abgegeben. (und das als Vorsitzende des WV!) Denk mal dabei hat sie sich nichts schlimmes gedacht, habe mich aber informiert und wenn der Rest des WVorstandes diese als gültig abgesehen hätten, hätte er sich strafbar gemacht. Also haben wir diese nach erneuter Überprüfung als ungültig erklärt. Darauf hin hat die Vorsitzende uns gesagt, das sei es ihrerseits gewesen und hat uns ihre ganzen Akten dagelassen und ist gegangen

Nun meine Frage: reicht es wenn die BR-Vorsitzende eine außerordentliche Sitzung für morgen anberaumt? Weil so explizit hat die WVVorsitzende es ja eigentlich nicht gesagt und BR- Vorsitzende wollte noch einmal mit ihr reden.

Danke schon mal im Voraus!

AkteX

2.04404

Community-Antworten (4)

S
sachsenwilli

22.04.2014 um 15:58 Uhr

M.A. nach reicht es nicht, wenn Sie nur sagt, dass sie ihr Amt aufgibt, das sollte schon schriftlich erfolgen. Hat der BR bei der Bestellung des WV keine Ersatzkandidaten bestimmt? Wenn ja, dann wird der Vorsitz des WV neu geregelt.

P
Pjöööng

22.04.2014 um 16:05 Uhr

Schriftlich ist natürlich "besser" als mündlich, aber keinesfalls vorgeschrieben.

Zweifel habe ich, ob diese Aussage gegenüber dem WV überhaupt eindeutig genug war und ob der WV der richtige Adressat ist. Da der WV vom BR bestimmt wird, wäre meines Erachtens auch der BR Adressat einer solchen Erklärung.

G
gironimo

22.04.2014 um 17:57 Uhr

hätte er sich strafbar gemacht<

Das nun auch nicht. Bestenfalls hätte jemand erfolgreich die Wahl angefochten.

Vielleicht solltet Ihr oder der BRV sie noch einmal fragen, ob denn die Äußerung als Rücktritt zu werten ist.

N
Norweger

22.04.2014 um 22:00 Uhr

@AkteX „Habe ein kleines Problem: unsere WVVorsitzende hat letzten Donnerstag einen Fehler bei der Abgabe ihrer Vorschlagsliste gemacht. Hat sie 15 Minuten später als die Einreichnungsfrist war, abgegeben.“

Man kann es auch übertreiben.

Diese Wahl würde ich als Wahlbewerber dem die Liste für ungültig erklärt wurde, mit Sicherheit anfechten.

Wieso auch ungültig?

Die Liste war doch im Besitz der Vorsitzenden. Also bereits im Machtbereich des WV und somit gültig. Lediglich eine Prüfung war nicht mehr möglich. Das ist auch das einzige Risiko, das sie hier einging.

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