Das erste Ersatzmitglied ist wegen Erzienungsurlaub eines Mitgliedes in den Betriebsrat nachgerückt. Wenn nun der Betriebsrat der aus 5 Mitgliedern besteht, nicht vollzählig für einen Beschluss ist, muss dann das
2. Ersatzmitglied nachrücken. Wäre dies eine Kann- oder Mussregel? Es sind seit Bekanntwerden des Erziehungsurlaubes jetzt schon Beschlüsse mit nur 3 Mitgliedern bzw. 4 Mitgliedern genehmigt worden,
obwohl das 2. Ersatzmitglied zur Verfügung gestanden hätte.