Neuwahl 1er BR oder Nachrücken Ersatzmitglied?
Hallo,
wir sind gerade dabei, einen BR zu gründen. Da wir 10 Mitarbeiter sind, ist es ein 1er Gremium.
Den Vorsitz soll ein Kollege machen und wir haben zwei Kollegen, die als Ersatzmitglied antreten würden.
Besagter Kollege hat mir nun anvertraut, dass er bald das Unternehmen verlassen wird. Wird dann ein Ersatzmitglied automatisch als Vorsitz nachrücken oder müssen wir die gesamte Wahl wiederholen und einen Vorsitz wählen lassen? Oder kann der Vorsitzende dann einen Nachrücker zum Vorsitzenden ernennen? Leider finde ich im Internet immer nur schwer vergleichbare Fälle und keine klare Antwort.
Im freudiger Erwartung auf erleuchtende Antworten ;)
Community-Antworten (3)
19.03.2019 um 21:59 Uhr
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/13.html
wenn Du Absatz 2 nimmst und Dir durchliest, kommst Du dann auf Neuwahl, oder nicht?
Kleiner Hinweise:
bei einem 1er Gremium gibt es keinen Vorsitzenden. ;-)))
20.03.2019 um 09:07 Uhr
20.03.2019 um 09:45 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Wenn man ganz am Anfang steht und sich durch das www sucht, kann man schon mal verzweifeln! Beide Links sind spitze und geben uns die passende Antwort zu unserer Frage! Vielen vielen dank!!
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