Führt temporäre Versetzung eines "1er" BR zu Neuwahl?
Hallo Forum,
Die Ausgangssituation: Ich bin "1er" BR in Bayern und habe kein Ersatzmitglied. Im Unternehmen gibt es einen Betrieb in HH mit einem "3er" BR. Wir haben einen "2er" GBR gebildet (ich Stellvertr.)
Das Problem: Ich soll nun für 6 Monate nach HH versetzt werden; Einsatz beim Kunden und nicht im unserem Hamburger Betrieb aber zusammen mit Kollegen aus HH und geführt vom HH-Chef.
Die Fragen:
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Erlischt mit dieser Versetzung mein BR Mandat, da ich in eine Stadt versetzt werde, in der wir auch einen Betrieb haben? Falls ja: Neuwahl erforderlich? Auswirkung auf den GBR?
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Ich kann zur Versetzungsanfrage an den BR ja nichts beschliessen, da es mich selber betrifft. Richtig?
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Da keine Ersatzmitglied vorhanden, kann ich die Anfrage also nur an den GBR weiterleiten. Richtig?
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Dort darf ich aber auch nicht entscheiden. Darf die GBR Vorsitzende ihr eigenes Ersatzmitglied aus HH laden (ich habe ja keinen Stellvertreter)?
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Falls nicht, ist sie dann trotzdem alleine beschlussfähig?
vielen Dank im Voraus?
Community-Antworten (1)
09.10.2006 um 16:46 Uhr
Hallo Carsten,
hat denn Dein BR der Versetzung zugestimmt? Ne, aber mal im Ernst, ist das Ganze wirklich eine Versetzung, wenn Du von Deinem Betrieb zum Kunden nach Hamburg geschickt wirst, bist Du immer noch Betriebsangehöriger in Bayern. Das Fazit wäre: Du nimmst an jeder BR-Sitzung in Bayern teil, zu der Du Dich einlädst und natürlich kannst Du als BR beschließen, ob der BR Deiner Versetzung zustimmt oder nicht, sonst wären schon viele Betriebsratsvorsitzende von 1-BR arbeitslos, da Sie ja nie einer Entlassung Ihrer Person die Zustimmung verweigern könnten. Also, ich denke, Du bleibst weiter BR-Vorsitzender in Deinem Betrieb und GBR-Mitglied im Unternehmen. Ab und zu machst Du in Bayern mal eine BR-Sitzung und kommst immer Deinen Aufgaben als BR-Mitglied nach. Falls Du Familie dort hast, wird die begeistert sein (hoffe ich) wenn Vaddern ab und zu mal nicht Sonntag abend wieder an die Küste muss.
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