Hallo Forum,

Die Ausgangssituation:
Ich bin "1er" BR in Bayern und habe kein Ersatzmitglied.
Im Unternehmen gibt es einen Betrieb in HH mit einem "3er" BR.
Wir haben einen "2er" GBR gebildet (ich Stellvertr.)

Das Problem:
Ich soll nun für 6 Monate nach HH versetzt werden;
Einsatz beim Kunden und nicht im unserem Hamburger Betrieb aber zusammen mit Kollegen aus HH und geführt vom HH-Chef.

Die Fragen:
1. Erlischt mit dieser Versetzung mein BR Mandat, da ich in eine Stadt versetzt werde, in der wir auch einen Betrieb haben?
Falls ja: Neuwahl erforderlich? Auswirkung auf den GBR?

2. Ich kann zur Versetzungsanfrage an den BR ja nichts beschliessen, da es mich selber betrifft. Richtig?

3. Da keine Ersatzmitglied vorhanden, kann ich die Anfrage also nur an den GBR weiterleiten.
Richtig?

4. Dort darf ich aber auch nicht entscheiden. Darf die GBR Vorsitzende ihr eigenes Ersatzmitglied aus HH laden (ich habe ja keinen Stellvertreter)?

5. Falls nicht, ist sie dann trotzdem alleine beschlussfähig?

vielen Dank im Voraus?