Betriebsratswahl
Wir wollen einen BR wählen.
Eigentlich wäre die Vorraussetzungen für einen 3er Br gegeben. Jetzt stehen wir wahrscheinlich nur zu Zweit zur Verfügung. Einer wurde schon eingeschüchtert.
Können wir trotz ca.30Angestellten auf einen 1er BR gehen. wenn ja, wo finde ich das im Betr.Verf.G.
Laut §11, geht es auf einen 1er BR zu gehen, der Gewerkschaftssekretär ist sich nicht sicher.
Community-Antworten (3)
10.07.2011 um 22:10 Uhr
Wer in den BR gewählt werden kann wird in § 8 geregelt. Weitere Voraussetzung für die Wählbarkeit ist natürlich das sich die Personen auch als Kanditat zur verfügung stellen. Gibt es nicht genügend Kanditaten sind also auch nicht genügend wählbar und somit kommt § 11 zur Anwendung.
Gruß, Ro
10.07.2011 um 22:17 Uhr
der Gewerkschaftssekretär ist sich nicht sicher. ?????? Dann sollte er aufhören
Es wird dann ein 1er BR mit einem EBRM gewählt, da immer ungerade Zahl
11.07.2011 um 16:08 Uhr
Würde ich euch aber nicht empfehlen! Ein einzelner steht immer auf verlorenem Posten und kann definitiv weniger bewegen! Er müßte bei allem alleine auftreten und hätte bei keinem Gespräch mit der GL Zeugen! Bist du ganz sicher, daß sich unter 30 Leuten nicht doch noch ein dritter findet? Besser auch noch ein vierter und fünfter (Ersatzmitglieder).
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