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Betriebsratswahl

H
HansDampf
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen einen BR wählen.

Eigentlich wäre die Vorraussetzungen für einen 3er Br gegeben. Jetzt stehen wir wahrscheinlich nur zu Zweit zur Verfügung. Einer wurde schon eingeschüchtert.

Können wir trotz ca.30Angestellten auf einen 1er BR gehen. wenn ja, wo finde ich das im Betr.Verf.G.

Laut §11, geht es auf einen 1er BR zu gehen, der Gewerkschaftssekretär ist sich nicht sicher.

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Community-Antworten (3)

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Roxxx

10.07.2011 um 22:10 Uhr

Wer in den BR gewählt werden kann wird in § 8 geregelt. Weitere Voraussetzung für die Wählbarkeit ist natürlich das sich die Personen auch als Kanditat zur verfügung stellen. Gibt es nicht genügend Kanditaten sind also auch nicht genügend wählbar und somit kommt § 11 zur Anwendung.

Gruß, Ro

E
edgar

10.07.2011 um 22:17 Uhr

der Gewerkschaftssekretär ist sich nicht sicher. ?????? Dann sollte er aufhören

Es wird dann ein 1er BR mit einem EBRM gewählt, da immer ungerade Zahl

M
Mundwerker

11.07.2011 um 16:08 Uhr

Würde ich euch aber nicht empfehlen! Ein einzelner steht immer auf verlorenem Posten und kann definitiv weniger bewegen! Er müßte bei allem alleine auftreten und hätte bei keinem Gespräch mit der GL Zeugen! Bist du ganz sicher, daß sich unter 30 Leuten nicht doch noch ein dritter findet? Besser auch noch ein vierter und fünfter (Ersatzmitglieder).

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