betriebsratswahl.deSeminare

Betriebsratswahl - dürfen MAE-Kräfte an der Wahl teilnehmen?

T
tintorot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !! Bei uns wird demnächst ein neuer Betriebsrat gewählt. Dürfen die sogenannten MAE- Kräfte an der Wahl teilnehmen?

Ich denke eher nicht!! Liege ich da richtig???

Danke für die Antworten

8.48904

Community-Antworten (4)

K
Kölner

09.11.2007 um 20:24 Uhr

@tintorot MAE?

I
Immie

09.11.2007 um 20:33 Uhr

Mehraufwandsentschädigungs Mitarbeiter

K
Kölner

09.11.2007 um 20:38 Uhr

@Immi Was für ein Name...

P
pirat

09.11.2007 um 20:44 Uhr

MAE-Kräfte = 1 Euro Kräfte Mehraufwandsentschädigungs Mitarbeiter, früher ABM und neu auch RBM MAE-Kräfte haben mit dem AG kein AV und sind somit auch keine AN iS.d Gesetzes für den Betrieb.

Ihre Antwort