1,10€ Kräfte(Gemeinnützige SGBII) - dürfen an der Betreibsratswahl teilnehmen Ja oder Nein
Unsere Geschäftsführung sagt das unsere 1,10€ Kräfte(Gemeinnützige SGBII) nicht an der Betreibsratswahl teilnehmen dürfen. Wir sind aber der Meinung das die 1,10 €Kräfte doch daran teilnehmen dürfen, da sie ja ein halbes Jahr bei uns tätig sind.Die 1,10€ Kräfte haben eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitsamt abgeschlossen, dass Sie bei uns für ein halbes Jahr eingegliedert werden um wieder besser in den Arbeitsmarkt zurück zufinden. Wer hat nun recht? Hoffe Ihr könnt mir hier weiter helfen, da uns die Zeit ja solangsam wegläuft!!!!!!!!!!!!!
Community-Antworten (10)
15.02.2006 um 16:42 Uhr
moin nadine,
schau dir mal die site mit einem kommentar der arbeitnehmerkammer bremen an:
http://web286.hawk.city-map.de/Daten/Manusksipt.Schaff.doc
dort wird genau differenziert, wann der begriff arbeitnehmer anzuwenden ist. nich ganz einfach, aber im endeffekt doch ganz gut zu verstehen. solltet ihr, im gegensatz zum arbeitgeber zu dem urteil gekommen sein, daß sie auf die wählerliste gehören, so müßt ihr sie auch mit hinein nehmen. der AG hat nun eine frist zum wiederspruch, zwei wochen beim normalen und drei tage beim vereinfachten wahlverfahren. dann seht ihr weiter... ich hab grade keine zeit, die ganzen möglichkeiten, die folgen könnten, noch aufzuzä#hlen. ich hoffe das reicht erstmal...
gruß, packer
15.02.2006 um 16:47 Uhr
Da hat wohl eure Geschäftsleitung noch nicht in den "FITTING" 22. Auflage reingeschaut. Schon garnicht in die Kommentierung zum §7 BetrVG. Da steht unter Randnummer 7 nämlich, das grundsätzlich wahlberechtigte ArbN. sind, deren Arbeitsverhältnisse Besonderheiten aufweisen, wie bei ABM oder Strukturanpassungsmaßnahmen und so weiter.
15.02.2006 um 16:54 Uhr
@ frank,
hast du dir die bewertung in meinem link mal angeschaut? so einfach ist das leider nicht... der fitting hat auch nich immer die universelle wahrheit gefressen...
gruß, packer
15.02.2006 um 17:21 Uhr
1Euro "Jobber" sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung keine Arbeitnehmer des Betriebes und bei der BR-Wahl nicht als solche zu berücksichtigen.
Frage wurde u.a. in diesem Thread sehr gut beantwortet.
15.02.2006 um 17:25 Uhr
Selbige AN können das aktive Wahlrecht haben. Quelle: NZA
Dementsprechend müsste ich meine Aussage etwas revidieren.
15.02.2006 um 17:33 Uhr
Solange sich die Revision nur auf diese Aussage bezieht, kann ich damit sehr gut leben.
15.02.2006 um 17:34 Uhr
Alles andere persönlich!
16.02.2006 um 11:20 Uhr
moin fay,
hast du dir wenigstens mal den link von mir durchgelesen?
gruß, packer
16.02.2006 um 12:25 Uhr
Hallo!
Sage recht herzlichen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen Nadine
16.02.2006 um 14:32 Uhr
Hallo packer, habe Deinen Link schon mal "überflogen" und mir dann aber abgespeichert. Sieht sehr informativ aus und ich verspreche, mich einmal durch die Seiten zu kämpfen. Aber nicht mehr heute.
Gruß in den Norden (von wegen moin) Fayence
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