Seit einigen Monaten ist ein Verein, welcher sich dem künstlerisch Schaffenden widmen möchte, Träger einer ABM. Beschäftigt sind ca 60 ABM-Kräfte, keine weiteren Angestellten. Nun wurde die Frage nach einem Betriebsrat laut. Die Gerichtsentscheidung, dass ABM-Kräfte mitwählen dürfen, ist mir bekannt - aber eben nur mitwählen. Des weiteren Muss ja ein Arbeitnehmer sechs Monate angestellt sein ehe er in den BR gewählt werden kann. Ist eine solche BR-Wahl überhaupt möglich? Wenn ja, was muss beachtet werden. Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen