Kommunal-Kombi und gGmbH - Zählen bei einer BR-Wahl alle 180 Mitarbeiter?
Halloa! Ich habe eine Frage zu einem verzwickten Thema: Wir haben im Rahmen des Förderprogamms 'Kommunal-Kombi' einen 3-Jahreszeitvertrag bei einer gemeinnützigen GmbH. Die GmbH ist eine reine Beschäftigungsgesellschaft für ABM, MAE, ÖBS, etc im solzialen Bereich. Das aktuelle Kommunal-Kombi Projekt umfasst 180 Mitarbeiter, die alle einen 3-Jahresvertrag haben und voll versicherungspflichtig bei der gGmbH beschäftigt sind. Jetzt die Frage: Zählen bei einer BR-Wahl alle 180 Mitarbeiter? Sind alle nach 6 Monaten passiv wählbar? Wie ist das mit den MAE-, ABM- und anderen öffentlich geförderten Mitarbeitern?
Danke für Eure Antworten
adla
Community-Antworten (1)
05.11.2008 um 20:11 Uhr
@alda §7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Jebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
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