Gemeinnütziger Verein und gGmbH - wie kommen sie zusammen ?
Einen schönen Abend für Alle, folgende Situation tut sich bei uns auf: Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit ca. 110 MA hinzugekommen ist jetzt eine gGmbH-Tochtergesellschaft zu 100 % mit ca. 30 Mitarbeitern. Wie geht es jetzt weiter? Zählen diese MA jetzt automatisch zu uns? Bzw. welche Schritte müssen wir einleiten oder haben diese MA ein Recht auf einen eigenen BR ? Wer weiß Rat? Grüße aus Berlin
Community-Antworten (1)
23.11.2010 um 19:54 Uhr
kinderkinder, erstmal ist es ja eine eigene Firma, also eigener BR. Ihr könntet höchstens eine BV abschließen gemäß § 3 BetrVG. Wählen sie selbst, könntet ihr im Nachgang einen KBR gründen.
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