Einen schönen Abend für Alle,
folgende Situation tut sich bei uns auf:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit ca. 110 MA
hinzugekommen ist jetzt eine gGmbH-Tochtergesellschaft zu 100 % mit ca. 30 Mitarbeitern. Wie geht es jetzt weiter? Zählen diese MA jetzt automatisch zu uns? Bzw. welche Schritte müssen wir einleiten oder haben diese MA ein Recht auf einen eigenen BR ? Wer weiß Rat?
Grüße aus Berlin