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Betriebsrat / nicht konstituiert aber schon Handlungsfährig?

B
BR2018W
Jul 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben ganz neu einen Betriebsrat gegründet, sind aber noch nicht konstituiert. Sind wir trotzdem schon Amtsfähig? Können oder müssen wir schon auf Mitarbeiterbelange reagieren oder dürfen wir noch gar nicht?

Herzlichen Dank

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

27.07.2018 um 16:30 Uhr

Da streiten sich die Gelehrten. Die einen sagen, damit sei der BR quasi noch nicht vorhanden, die anderen meinen, dass der BR damit bereits im Amt und damit letztendlich auch handlungsfähig ist.

Ich würde als ganz neu gegründeter Betriebsrat aber zuerst einmal konstituieren und die ersten Gespräche mit dem Arbeitgeber führen, ehe ich durch zu viel Aktionismus auffalle. Das hängt aber selbstverständlich davon ab, worum es konkret geht. Um Probleme wegen des Wetters oder um offenstehende Giftschränke...

A
AlterMann

27.07.2018 um 17:26 Uhr

Natürlich kann jedes einzelne Mitglied auf Anfragen reagieren. Man kann sich ja schlecht hinstellen und sagen: Du, ich kann mir das noch nicht anhören, der BR ist noch nicht konstituiert. Reagieren sollte der BR aber immer als Gremium, insofern würde ich anstehende Themen dort nach der Konstituierung beraten. Außer halt beim offenstehendem Giftschrank. Aber da sollte eigentlich jeder AN reagieren, ob gewählt oder nicht.

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