betriebsratswahl.deSeminare

Konstituierenden Sitzung

A
Alemdar
Nov 2016 bearbeitet

Wenn der neue Betriebsrat sich konstituiert, und nach 4 Wochen ein neues Mitglied durch richterlichen Beschluss beim Gütetermin im vergleich ins Betriebsrat nachgerückt weil dem alten Betriebsrat ein Fehler unterlaufen ist bei der Wahl, muss dann der neue Betriebsrat mit dem neuen Mitglied sich erneut konstituieren oder gilt die erste Konstitution weiterhin?

1.03702

Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.03.2014 um 20:52 Uhr

Sorry, aber innerhalb von 2 wichen passiert GARNICHTS! Und nach 4 Wochen auch nicht! (Bitte nicht die Ursprungsorte editieren)

Wenn du jetzt jedes mal deinen Beitrag neu schreibst, wenn du eine Antwort bekommst, die dir nicht passt, wird es schwierig. Was soll denn das? Gaaaaanz schlechter Stil. Ich bin raus

G
gironimo

22.03.2014 um 10:47 Uhr

Egal was später richterlich bei einzelnen BR-Mitgliedern geregelt wurde - der BR hat sich konstituiert - fertig. Wäre es anders, hätte das Gericht das auch gesagt.

Ihre Antwort